Die Jungen sollen früher sparen, die Alten länger arbeiten
Der Nationalrat stimmte ohne Begeisterung zwei Kommissionsinitiativen zu - die Erfolgsaussichten sind gering.
WeiterlesenWährend sich das Parlament in der Herbstsession mit über vierzig gesundheitspolitischen Geschäften beschäftigte, kamen im Bereich der beruflichen Vorsorge gerade einmal drei Traktanden zusammen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Nachfolgerin oder der Nachfolger von SVP-Bundesrat Guy Parmelin das Departement des Innern übernehmen könnte. SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider dürfte ihr Departement kaum abgeben wollen. Warum sollte sie auch, nachdem sie Anfang 2024 bei erstbester Gelegenheit das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hastig verlassen hatte?
Der Jurassierin wird nachgesagt, sie interessiere sich mehr für Krankenkassen und Gesundheitspolitik als für die 2. Säule. Ist ihr das zu verdenken?
Schauen wir zurück auf die zurückliegende Herbstsession: Gemäss Sessionsprogramm ging es im Nationalrat bei 17 Traktanden um Medikamentenpreise, klinische Studien, Zulassung von Kräuterprodukten, medizinische Versorgungssicherheit, Angehörigenpflege, Krankenversicherungsgesetz, ausländische Ärztinnen und Ärzte oder das elektronische Gesundheitsdossier.
Hinzu kamen parlamentarische Vorstösse der Kategorie IV, bei denen keine eigentliche Debatte stattfindet und über die gebündelt abgestimmt wird. Neun solche Vorstösse beziehungsweise parlamentarische Initiativen waren traktandiert, die der Gesundheitspolitik zuzuordnen sind.
Fast gleich viele Themen wurden im Ständerat traktandiert, nämlich deren 16, zum Teil dieselben wie in der Grossen Kammer.
Was lief dagegen im BVG? Der Nationalrat behandelte die beiden Kommissionsinitiativen seiner vorberatenden Kommission: 26.400 will die vier Altersgutschriftensätze im BVG auf zwei reduzieren. 26.401 will das Alterssparen im BVG bereits ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag für obligatorisch erklären. Der Nationalrat hat beide angenommen, obschon die Ständeratskommission sie einstimmig ablehnte. Die Kommissionsinitiativen wurden in der Oktoberausgabe thematisiert.
Auch die Motion 25.4880 von FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt: «Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge bei Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter», ist an dieser Stelle besprochen worden. Sie wurde im Ständerat durchgewunken.
Fazit: Drei Traktanden, die das BVG betreffen; über vierzig Traktanden zur Gesundheitspolitik. Kein Wunder, dass der Eindruck entsteht, Baume-Schneider kümmere sich öfter um Gesundheitspolitik.
Und sonst? Die ständerätliche Sozial- und Gesundheitskommission beschäftigte sich am 20. Oktober 2026 zum wiederholten Mal mit der Motion 21.4142 von FDP-Ständerat Josef Dittli: «Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan».
Dazu sind Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes notwendig, die die Kommission in der Gesamtabstimmung angenommen hat. Zudem befasste sich die Kommission mit einem separaten Entwurf zu den Melde- und Einforderungspflichten. Hier besteht die Gefahr eines unverhältnismässigen Aufwands für Vorsorgeeinrichtungen. Deshalb sollen nur bestehende Austauschplattformen zur Beschaffung der nötigen Informationen genutzt werden. Die Kommission vereinfachte zudem die Bestimmung zur Information der Versicherten bei der Einforderungspflicht für die Übertragung der Austrittsleistung.
«Kein Mensch ist wertlos», so FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt. Wer diese Aussage ernst nimmt, darf aber auch nicht von invaliden Menschen oder von Invaliditätsversicherung sprechen. Deshalb verlangt der Zürcher Nationalrat und vielleicht schon bald Zürcher Regierungsrat Silberschmidt mit der parlamentarischen Initiative 26.469 eine Verfassungsänderung, damit die Invalidenversicherung künftig «Inklusionsversicherung» heisst. Sämtliche Bezeichnungen mit dem Wortstamm «invalid» seien in der Bundesverfassung zu überprüfen und durch zeitgemässe Formulierungen zu ersetzen.
Der Autor dieser Zeilen hat sich schon 2010 in einer Kolumne Begriff Invalid als verstörend beschrieben - insbesondere in einer Zeit des politisch korrekten Übereifers.
Auch in Deutschland gab es mal eine Invalidenversicherung. Sie wurde 1957 in Arbeiterrentenversicherung umbenannt. Heute spricht man von Erwerbsminderungsrente.
Die Bezeichnung Invalidenversicherung ist nicht nur verstörend, sondern auch irreführend: Korrekt wäre Erwerbslosenversicherung. Als der Schreibende in früheren Jahren Zeitungsartikel über die IV verfasste, wählte die Bildredaktion öfters ein Bild mit einem Rollstuhlfahrer. Völlig falsch. Wer an den Rollstuhl gebunden ist, ist nicht automatisch erwerbsunfähig und kriegt nicht automatisch eine IV-Rente.
So gesehen wäre auch der Begriff Behindertenversicherung, wie er etwa vorgeschlagen wird, nicht korrekt. «Behinderung darf nicht pauschal an die Stelle des sozialversicherungsrechtlichen Begriffs «Invalidität» stehen, schreibt Silberschmidt.
Das Thema ist übrigens nicht neu: Im Januar 2020 verlangte die SGK-S mit dem Postulat 20.3002 einen Bericht darüber, wie das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) «sprachlich modernisiert werden könnte.»
Dabei ging es der SGK-S nicht bloss um den Begriff «Invalidität», sondern auch um den ebenfalls irreführenden Begriff Kinderrente.
Gemäss dem Postulatsbericht vom 15. September 2023 müsste neben den Ausdrücken «Kinderrente» und «Invalidität» insbesondere auch der Ausdruck «Hilflosigkeit» ersetzt werden. In die Überlegungen einzubeziehen wären ausserdem «Behinderte», «Gebrechen» / «Geburtsgebrechen», «Missbildung», «geistige Beeinträchtigung», «Leiden» und «Sinnesschädigung».
Der Bundesrat anerkannte im Postulatsbericht die Vorbehalte gegenüber Bezeichnungen, die von Betroffenen als herabsetzend und veraltet wahrgenommen werden. Ein separates Gesetzgebungsprojekt zur Anpassung aller erwähnten Ausdrücke im Gesetz lehnt er jedoch ab. Der Aufwand für die Konzeption, Durchführung und Umsetzung eines Rechtsetzungsvorhabens wäre zu gross.
Die zurückhaltende Haltung des Bundesrats dürfte der Grund sein, weshalb Silberschmidt das Instrument einer parlamentarischen Initiative wählte, bei der – im Unterschied zur Motion – das Parlament und nicht der Bundesrat für die Umsetzung besorgt ist.
Der Nationalrat stimmte ohne Begeisterung zwei Kommissionsinitiativen zu - die Erfolgsaussichten sind gering.
WeiterlesenWas seit Jahren umstritten ist, steht nun im Postulatsbericht des Bundesrats: Broker sollen für ihre laufende Beratung nach Aufwand entschädigt werden – und die Rechnung soll der auftraggebende Arbeitgeber bezahlen.
WeiterlesenVorsorgeeinrichtungen sind nicht generell von den Stempelabgaben befreit. Sie profitieren jedoch von einzelnen Ausnahmeregelungen. Ein Abbau dieser Ausnahmen könnte deshalb auch die berufliche Vorsorge treffen.
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Gesundheitspolitik im Rampenlicht, die 2. Säule im Schatten