Üblicherweise ist es die FDP, die sich mit der Stempelsteuer beschäftigt und diese abschaffen will – wenigstens schrittweise. Die entsprechende parlamentarische Initiative 09.503 reichte sie im Dezember 2009 ein. Wie so oft bei parlamentarischen Initiativen gehen viele Jahre ins Land, bis sie den parlamentarischen Prozess absolviert haben.
Erst 2021, zwölf Jahre später, war die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben zumindest in Bundesbern beschlossene Sache. Damit hätte die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abgeschafft werden sollen. Doch ein überparteiliches Linksbündnis ergriff das Referendum. Auch das Schweizer Volk fand keinen Gefallen an der Vorlage und schmetterte sie am 13. Februar 2022 mit 63% Nein-Stimmen ab.
Die Grünen wollen Bundeseinnahmen erhöhen
Nun ist es die grüne Fraktion, die sich dem Thema annimmt – allerdings mit umgekehrter Zielsetzung. Sie will die Stempelsteuer nicht abschaffen, sondern ausbauen. Konkret will sie mit der Motion 26.3371 den Ausnahmekatalog verkleinern und die Bundeseinnahmen «substanziell» ausbauen.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. In seiner Stellungnahme vom 13. Mai 2026 verteidigt er die bestehenden Ausnahmeregelungen mit dem Argument, dass Finanzdienstleistungen ins Ausland abwandern könnten, wenn sie mit Emissions- und Umsatzabgaben belastet würden. In solchen Fällen entgingen dem Fiskus nicht nur Steuererträge; die Schweiz würde darüber hinaus Wertschöpfung und Einnahmen aus anderen Steuern verlieren.
Nicht im Interesse der Vorsorgeeinrichtungen
Was hiesse das für die Vorsorgeeinrichtungen, wenn die Motion entgegen allen Erwartungen angenommen und der Ausnahmekatalog ausgedünnt würde? Profitieren Vorsorgeeinrichtungen überhaupt von den bestehenden Ausnahmen – oder wären sie von deren Abbau gar nicht betroffen?
Zunächst ist festzuhalten, dass inländische Vorsorgeeinrichtungen nicht generell von den Stempelabgaben befreit sind, wie man bei einer unvoreingenommenen Betrachtung vielleicht vermuten könnte. Sie profitieren jedoch von einzelnen Ausnahmeregelungen.
Vorsorgeeinrichtungen profitieren von Ausnahmen
Die Stempelabgaben gliedern sich in drei unterschiedliche und voneinander unabhängige Abgaben: die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe und die Abgabe auf Versicherungsprämien. Bei allen drei Abgaben gibt es Konstellationen, in denen keine Abgabepflicht besteht.
- Beispiel 1: Gemäss Art. 14 Abs. 1 lit. h StG ist der Kauf und Verkauf von ausländischen Obligationen von der Umsatzabgabe ausgenommen, soweit der Käufer oder Verkäufer eine ausländische Vertragspartei ist.
- Beispiel 2: Gemäss Art. 14 Abs. 1 lit. a StG ist die Ausgabe von Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen ausgenommen.
Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung auf Anfrage weiter erklärt, besteht bei der Abgabe auf Versicherungsprämien eine spezifische Ausnahme: Prämienzahlungen für Lebensversicherungen, soweit diese der beruflichen Vorsorge im Sinne des BVG dienen, sind von der Abgabe befreit. Eine Aufhebung dieser Ausnahmebestimmung würde somit Auswirkungen auf Einrichtungen der beruflichen Vorsorge haben.
Das Ziel der Motion ist ja eine signifikante Erhöhung der Einnahmen. Wie aber der Bundesrat schreibt, wäre das Ertragspotenzial selbst bei einem wesentlichen Abbau der Ausnahmen per Saldo beschränkt, weil insbesondere die Wertschöpfung des Finanzsektors ins Ausland verdrängt und entsprechende Steuereinnahmen entfallen würden.
Was bedeutet die grüne Stempelsteuer-Offensive für die Vorsorge?