Bemerkenswert ist, was tags zuvor im Ständerat geschah: Während im Nationalrat die Gutschriftensätze unter anderem mit besseren Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer begründet wurden, beschäftigte sich der Ständerat mit der Frage, wie sich die Erwerbstätigkeit über das ordentliche AHV-Alter hinaus fördern lässt.
So sind wir bei der Motion 25.4880 von FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt: «Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge bei Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter.»
Wer nach dem 65. Altersjahr einen neuen Arbeitgeber sucht, hat heute keine Möglichkeit, sich einer Vorsorgeeinrichtung der beruflichen Vorsorge anschliessen. Unter Umständen bleibt das einer Person auch dann verwehrt, wenn sie beim bisherigen Arbeitgeber über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig ist. Nämlich dann, wenn eine Weiterversicherung laut BVG im Reglement nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
Das wird sich ändern. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat in der Herbstsession die Motion Silberschmidt ohne Gegenstimme durchgewunken. Auch der Bundesrat unterstützt das Anliegen.
Der Vorentwurf zur Reform AHV 2030 sieht vor, dass die Vorsorgeeinrichtungen ihren Versicherten zwingend die Möglichkeit anbieten müssen, ihre Versicherung weiterzuführen, erklärte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Ständerat.
Auch das Freizügigkeitsgesetz wird laut Baume-Schneider angepasst. Arbeitnehmende, die nach dem 65. Lebensjahr weiterarbeiten, aber zu einem neuen Arbeitgeber wechseln, werden somit ihre Austrittsleistung ebenfalls an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen und somit weiterhin Beiträge leisten können.
Die Jungen sollen früher sparen, die Alten länger arbeiten