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Aus dem Bundeshaus

Die Jungen sollen früher sparen, die Alten länger arbeiten

Der Nationalrat stimmte ohne Begeisterung zwei Kommissionsinitiativen zu - die Erfolgsaussichten sind gering.

29.09.2026
Lesezeit: 4 min

Wenn man von einer Sache überzeugt ist, soll man dafür kämpfen – selbst wenn die Hürden hoch und die Erfolgsaussichten bescheiden sind. Das mag sich eine Mehrheit im Nationalrat gesagt haben, als sie den parlamentarischen Initiativen ihrer Kommission zustimmte.

Am 8. Januar 2026 beschloss die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) mit jeweils 17 zu 8 Stimmen zwei Kommissionsinitiativen. 26.400 will die vier Altersgutschriftensätze im BVG auf zwei reduzieren. 26.401 will im BVG das Alterssparen bereits ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag für obligatorisch erklären.

Ständerat sagt Nein

Die Schwesterkommission im Ständerat hält wenig davon. Sie lehnte beide Initiativen am 31. März einstimmig ab – 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Ihre Begründung: In einem komplexen und aufeinander abgestimmten System wie der beruflichen Vorsorge seien isolierte Eingriffe nicht zielführend. Stattdessen sollten die verschiedenen Reformanliegen gebündelt werden.

Ein ziemlich klares Signal. Doch die SGK-N liess sich davon nicht beeindrucken. Am 3. Juli hielt sie an ihren Initiativen fest – mit 12 zu 12 Stimmen und nur dank Stichentscheid ihrer Präsidentin.

Die Freiburger SP-Nationalrätin Valérie Piller Carrard brachte das Dilemma im Nationalrat auf den Punkt: Wer jetzt darauf beharre, führe den Rat auf einen Weg, der «im Ständerat zum Scheitern verurteilt wäre».

Zwei mögliche Wege

Patrick Hässig verteidigte die Vorlage im Namen der Kommissionsmehrheit. Bei der Reduktion auf zwei Gutschriftensätze räumte der Grünliberale ein, dass eine Umsetzung «anspruchsvoll» sei. Zwei Wege seien denkbar: Beim Übergang zu den zwei Gutschriftensätzen müssten Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration geschaffen werden. Wie diese finanziert werden müssten, sagte er nicht.

Der zweite Weg wäre, für eine bestimmte Zeit zwei Systeme parallel zu führen. «Beispielsweise könnten dann die Sätze von Versicherten ab 45 Jahren nach dem bisherigen System auslaufen, während für den übrigen Bestand die neuen Sätze gelten würden», sagte Hässig. In dieser Variante müssten keine zusätzlichen Mittel für Kompensationsmassnahmen beschlossen werden. 

Neu ist die Idee allerdings nicht. Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und dem Seco eingesetzte Arbeitsgruppe beschäftigte sich bereits vor rund zwanzig Jahren damit. Die Wirtschaftszeitung «Cash» schrieb 2007: «Vorschläge, die heute nur Kosten verursachen und erst in 40 Jahren wirksam werden, haben in der Politik kaum Chancen.»

Vielleicht wäre es heute dank Digitalisierung einfacher. Politisch einfacher ist es aber nicht geworden.

Der Ständerat sagte einstimmig Nein. Die Mehrheit der SGK-N kam nur dank Stichentscheid zustande. Und im Nationalrat fiel das Resultat mit 99 zu 66 Stimmen bei 28 Enthaltungen ebenfalls alles andere als überzeugend aus. Wer sich enthält, ist eigentlich dagegen, will sich aber nicht gegen die Partei stellen.

Vielleicht wäre es heute dank Digitalisierung einfacher. Politisch einfacher ist es aber nicht geworden.

Früher sparen, aber wofür?

Mehr Zustimmung fand die andere Initiative, BVG-Alterssparen ab dem 19. Geburtstag: 104 Ja zu 87 Nein bei nur 2 Enthaltungen. Patrick Hässig bezeichnete die Umsetzung als einfach. Der heutige Versichertenbestand ab 25 Jahren sei nicht betroffen, weshalb weder Kompensationsmassnahmen noch ein paralleles System nötig seien.

Was der Grünliberale aber nicht sagte: Das Obligatorium würde ausgeweitet, ohne gleichzeitig die Leistungen anzupassen.

SP-Nationalrätin Samira Marti votierte dagegen. Für die meisten Versicherten werde der frühere Sparbeginn kaum einen relevanten Effekt auf das Altersguthaben haben, argumentierte die Baselbieterin. Für junge Menschen dagegen verteuere sich der Berufseinstieg.

Monetäre Anreize für die Ü65

Bemerkenswert ist, was tags zuvor im Ständerat geschah: Während im Nationalrat die Gutschriftensätze unter anderem mit besseren Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer begründet wurden, beschäftigte sich der Ständerat mit der Frage, wie sich die Erwerbstätigkeit über das ordentliche AHV-Alter hinaus fördern lässt.

So sind wir bei der Motion 25.4880 von FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt: «Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge bei Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter.»

Wer nach dem 65. Altersjahr einen neuen Arbeitgeber sucht, hat heute keine Möglichkeit, sich einer Vorsorgeeinrichtung der beruflichen Vorsorge anschliessen. Unter Umständen bleibt das einer Person auch dann verwehrt, wenn sie beim bisherigen Arbeitgeber über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig ist. Nämlich dann, wenn eine Weiterversicherung laut BVG im Reglement nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 

Das wird sich ändern. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat in der Herbstsession die Motion Silberschmidt ohne Gegenstimme durchgewunken. Auch der Bundesrat unterstützt das Anliegen. 

Der Vorentwurf zur Reform AHV 2030 sieht vor, dass die Vorsorgeeinrichtungen ihren Versicherten zwingend die Möglichkeit anbieten müssen, ihre Versicherung weiterzuführen, erklärte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Ständerat. 

Auch das Freizügigkeitsgesetz wird laut Baume-Schneider angepasst. Arbeitnehmende, die nach dem 65. Lebensjahr weiterarbeiten, aber zu einem neuen Arbeitgeber wechseln, werden somit ihre Austrittsleistung ebenfalls an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen und somit weiterhin Beiträge leisten können.

Kein grosser Wurf

Das ist nun wahrlich kein grosser Wurf und man fragt sich, weshalb diese Neuerung nicht schön längst in Kraft ist. Der Trend, nach 65 Jahre weiter zu arbeiten, ist weiss Gott nicht neu. Da ist der Schreibende nicht allein. Als Ü65 wollte er der Vorsorgeeinrichtung seines neuen Arbeitgebers beitreten. Die Antwort: «Wir würden gerne, aber wir dürfen nicht.»

Somit werden Arbeitgeber künftig verpflichtet sein, ihre Mitarbeiter in der Pensionskasse weiter zu versichern, sofern sie übers AHV-Alter hinaus unter Vertrag stehen. Es bleibt den Arbeitgebern aber nicht verwehrt, 65-jährige in die Pensionierung zu schicken und durch eine billigere und jüngere Arbeitskraft, womöglich noch aus dem EU-Raum, zu ersetzen. Aber das ist ein anderes Thema.

Auch bei der AHV sind Reformen unterwegs, die das Weiterarbeiten attraktiver machen sollen. Die Kommissionsmotion 25.3424 verlangt einen höheren Satz beim Rentenaufschub und will den heutigen Kürzungssatz beim Rentenvorbezug beibehalten oder erhöhen. Beide Räte haben zugestimmt. Sie soll nun im Rahmen der nächsten AHV-Revision umgesetzt werden.