Am 17. Juni 2021 verlangte die damalige grünliberale Nationalrätin Melanie Mettler im Postulat 21.3877, die vor zehn Jahren in Kraft getretene Strukturreform durch eine unabhängige Expertise evaluieren zu lassen und darüber Bericht zu erstatten.
Fünf Jahre bis zum Bericht
Das Postulat war unbestritten; der Bundesrat beantragte dessen Annahme. Und doch dauerte es fünf Jahre, bis der Bericht am 1. April 2026 publiziert werden konnte. Viel wurde darüber spekuliert, weshalb sich die Sache derart in die Länge zog und die in Aussicht gestellten Veröffentlichungstermine wiederholt nach hinten verschoben wurden.
Die Verzögerung ist nicht ohne Brisanz. Einschneidende Veränderungen wurden mit Verweis auf den zu erwartenden Postulatsbericht auf die lange Bank geschoben – ob absichtlich oder unabsichtlich, sei dahingestellt.
Die Courtage steht in der Kritik
Ein Beispiel dafür ist die Brokerentschädigung. Bereits in der Februarausgabe 2025 der «Schweizer Personalvorsorge» sagte Laetitia Raboud: «Es kann nicht sein, dass Vermittler mit einem prozentualen Pauschaltarif vergütet werden – und zwar nicht einmalig, sondern jährlich, wiederkehrend, über die gesamte Vertragszeit.» Korrekt wäre laut der Direktorin der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) eine aufwandbezogene Entschädigung, wie sie in vergleichbaren Branchen üblich sei.
Genau das steht nun auch im Bericht des Bundesrats. «Die Broker sollten in der laufenden Beratung nach Aufwand, statt mit einer fixen Courtage oder einer Pauschale unabhängig vom Aufwand entschädigt werden», heisst es dort.
Wer den Broker bezahlt, setzt die Anreize
Das Entschädigungsmodell ist das eine; die Frage, wer die Brokergebühr zu bezahlen hat, eine andere. Gemäss dem Bericht wird der Broker in der Praxis nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Vorsorgeeinrichtung bezahlt. Damit habe der Auftraggeber relativ zum Kostenträger kaum einen Anreiz, den Broker zu kontrollieren, hält der Postulatsbericht fest.
Die Expansionsstrategie von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen habe zur Folge, dass Broker einen starken Anreiz hätten, nicht die beste Vorsorgelösung zu empfehlen, sondern jene, die ihnen die höchste Courtage bezahle. «Dies führt zu Fehlanreizen und zu Kosten für die Vorsorgeeinrichtungen.»
Das meint die OAK BV
Die OAK BV begrüsst die im Bericht enthaltene Empfehlung, die Entschädigung des Brokers dem auftraggebenden Arbeitgeber zuzuordnen. Das schreibt sie in einem Positionspapier vom 3. Juli 2026.
Dabei ist auch zu erwähnen, dass der Pensionskassenverband ASIP schon seit Längerem die Ansicht vertritt, die Brokergebühr sei durch den Arbeitgeber und nicht durch die Vorsorgeeinrichtung zu bezahlen.
Auch der Bundesrat hat sich wiederholt in diese Richtung geäussert. Als Antwort auf die Interpellation 19.3329 des ehemaligen SP-Nationalrats Mathias Reynard schrieb der Bundesrat am 22. Mai 2019, die Entschädigung an Broker müsse vom Arbeitgeber bezahlt werden. Sie liege nicht im Interesse der Destinatäre und sei nicht mit dem Vorsorgeziel vereinbar. Das war vor sieben Jahren.
Was Rösti damals sagte
Wenig später publizierte der Bundesrat die Botschaft zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und zur Optimierung in der 2. Säule. Er wollte damit eine gesetzliche Grundlage schaffen, um die Entschädigung für Broker zu regulieren.
Der Nationalrat stellte sich quer und lehnte in der Frühjahrssession 2022 eine entsprechende Gesetzesänderung ab. Der damalige SVP-Nationalrat und heutige Bundesrat Albert Rösti sagte in der Debatte, eine Einschränkung der Vermittlungsvergütung würde dazu führen, dass KMU die Kosten selbst tragen oder auf Vermittlungsleistungen verzichten müssten.
Nun sollen also gemäss Empfehlung des Berichts dennoch die Arbeitgeber für die Brokerentschädigung aufkommen. Ob das der Bundesrat mit Albert Rösti in seinen Reihen immer noch so sieht?
Branchenlösung oder gesetzliche Regelung?
Mittlerweile ist auch Inter-Pension, der Verband der Gemeinschafts- und Sammeleinrichtungen, aktiv geworden. Gemeinsam mit den Brokerverbänden SIBA und ACA hat er einen «Leitfaden für eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit zwischen Vorsorgeeinrichtungen und Brokern» veröffentlicht.
Darin steht unter anderem, die Entschädigung solle gemäss Zusammenarbeitsvereinbarung ausschliesslich den Aufwand des mandatierten Brokers vergüten, der diesem durch die Beratung und Betreuung des angeschlossenen Unternehmens entsteht. Wichtig ist den Verbänden jedoch, dass sie sich selbst regulieren können.
Auch im Postulatsbericht wird ein Branchenstandard vorgeschlagen. Die OAK BV bezweifelt allerdings, dass sich die gewünschten Änderungen – wie im Postulatsbericht vorgeschlagen – über einen solchen Branchenstandard realisieren lassen. «Die Branche der Broker ist sehr heterogen und die Thematik der Entschädigung ist seit vielen Jahren ein sensibles Thema.»
Die OAK BV verlangt deshalb eine gesetzliche Regelung. Nur so könnten die Interessen der Versicherten gewahrt und eine korrekte Verwendung des Vorsorgevermögens durch die Vorsorgeeinrichtungen gewährleistet werden.
Brokerentschädigung: Die Arbeitgeber sollen zahlen