Natürlich ist dem Schreibenden bekannt, dass es neben dem gesetzlichen Minimum auch ein Überobligatorium gibt, das viele reglementarische Freiheiten gewährt.Trotzdem: Warum müssen die teilweise infantilen Individualisierungs und Flexibilisierungsübungen bis zum Abwinken durchdekliniert werden? Weil sie einem echten Bedürfnis der Versicherten entsprechen? Kaum. Wie so oft bestimmt das Angebot die Nachfrage, nicht umgekehrt.
Beispiel flexible Rentenmodelle: Die BVK etwa hat ihre Rentenmodelle medienwirksam beworben. Die Kollektivität gelte eben nur für die Aktivzeit, ab dem Zeitpunkt der Pensionierung nicht mehr, argumentiert sie. Was völlig falsch ist, siehe oben. Wenn alle Versicherten für sich das individuell passende Modell finden und wählen, wird die Kollektivität untergraben. Im Endeffekt wird die Versicherung für alle teurer, bravo. Ehrlicher wäre es, die Frischpensionierten gleich in die Einzelversicherung zur Privatassekuranz zu schicken.
Beispiel 1e-Lösungen: Geworben wird mit Sprüchen wie: «Sie wählen die Anlagestrategie. Sie müssen den Gewinn mit niemandem teilen.» Dass man den Verlust auch nicht teilen muss, wird geflissentlich verschwiegen. Von wegen Wahlfreiheit: Zuerst erfolgt die zwangsweise Versicherung bei einem 1e-Anbieter, und dann kann die Anlagestrategie gewählt werden. Für ältere Jahrgänge, die kurz vor der Pensionierung stehen, dürften aktienlastige Anlagestrategien aufgrund des verbleibenden kurzen Anlagehorizonts kaum infrage kommen.
Der Zeitpunkt des Bezugs ist eh ein Problem, entsprechend will die Motion Dittli (21.4142) durch eine Änderung des FZG den Versicherten die Möglichkeit bieten, bei Austritt den Bezug zwei Jahre aufzuschieben. Typisch: Man führt etwas ein, und dann tauchen die Probleme auf. Ganz zu schweigen von der komplizierten Praxis zur Übertragung von solchen Geldern beim Wechsel der Pensionskasse. Die neue OAK-Weisung lässt grüssen. Weder diese Weisung noch die Motion wären nötig gewesen, wären 1e-Pläne nie eingeführt worden. 1e-Lösungen verwalten gerade mal ein knappes Prozent aller Vorsorgegelder, möglich wären etwa 15 Prozent. Also eigentlich ein totaler Misserfolg. Trotzdem wird weiterhin heftig die Werbetrommel gerührt. Warum bietet die UBS ihren Firmenkunden 1e-Lösungen an, nicht aber dem eigenen Personal in der eigenen Pensionskasse?
Apropos UBS: Diese hat soeben «eine neue Vorsorgestrategie» veröffentlicht. Ein «Gedankenexperiment zu einem nachhaltigeren Vorsorgesystem» heisst es ganz bescheiden im Untertitel. Zu Recht, denn weit wird die UBS damit nicht kommen. Zunächst stellt sie ein paar Goodies für die Wenigverdienenden in Aussicht: Deren Leistungen sollen verbessert werden. Und der Staat soll Garantien übernehmen. In der 2. Säule sollen – wen wundert’s – der Anbieter und die Anlagestrategie frei gewählt werden können. Kernstück des Gedankenexperiments ist aber der Ersatz der umlagefinanzierten AHV durch eine ebenfalls kapitalgedeckte 1. Säule. Da funkeln natürlich die Augen der Banker. Zu den 1.3 Billionen Franken, die derzeit in der 2. Säule investiert sind, kämen dann bald einmal zwei weitere Billionen, wenn man die Leistungen der AHV kapitalisieren will.
Nötig und prioritär wären ganz andere Dinge, etwa ein Verbot von privaten Gewinnen in der 2. Säule und damit der Ausschluss von gewinnorientierten Anbietern. Damit verbunden bräuchte es neue, klare Spielregeln für Broker, damit Fehlanreize vermieden werden. Sowie eine stärkere Förderung der autonomen, echt paritätisch geführten Kassen und damit einhergehend eine Rückbesinnung auf
die Vorteile der Kollektivität.
Genug individualisiert und flexibilisiert