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Kantonale Pensionskassen

Steigt der eine, steigt der andere

Wie jedes Jahr erheben wir im Frühling alle wichtigen Kennzahlen der kantonalen Pensionskassen. Das Gesamtbild zeigt sich, wie in der gesamten Branche, erfreulich: Dank des Anlagejahrs 2023 konnten die Verluste von 2022 wieder weitgehend gemacht werden.

17.04.2024
Lesezeit: 2 min

Beim Deckungsgrad spielen aber nicht nur die Kapitalerträge eine wichtige Rolle, sondern auch die technischen Annahmen dahinter. Der technische Zins, mit dem die Rentenverpflichtungen diskontiert werden, kannte über zehn Jahre lang nur eine Richtung, nämlich abwärts. In Zeiten sinkender bis negativer Zinsen mussten alle Pensionskassen den Wert schrittweise senken von 4%, wie es in den Nuller Jahren noch üblich war, auf die heute verbreiteten Sätze von 1 bis 2% (die kantonalen Pensionskassen haben durchschnittlich etwas höhere Werte als die Gesamtbranche). Die Verpflichtungsseite gewann dadurch an Gewicht, der Deckungsgrad sank.

Mit der Zinswende vor gut zwei Jahren änderte sich die Situation. Der risikolose Zins stieg aus dem leicht negativen Bereich auf zeitweise über 1%, heute liegt er bei rund 0.7%. Damit können Pensionskassen systematisch höhere Erträge erwarten, auch auf dem Vorsorgekapital der Rentnerinnen und Rentner.

Die grosse Frage ist nun, ob Pensionskassen auch ihren technischen Zins anheben sollen. Dagegen spricht, dass der Satz vielerorts so langsam gesenkt wurde, dass er vor zwei Jahren noch zu hoch und im heutigen Umfeld gerade angemessen ist. Pensionskassen mit tieferen Sätzen können auch versucht sein, in der Bewertung eine gewisse Sicherheitsmarge zu schaffen. Dafür spricht, dass sich der Satz an die effektiven Renditeerwartungen anlehnen soll, was auch die entsprechende Fachrichtline (FRP 4) der Pensionskassen-Experten nahelegt. Und eine Erhöhung des technischen Zinses hat den netten Nebeneffekt, und damit schliesst sich der Bogen zum Einstieg, dass der Deckungsgrad steigt: Für die Rentner muss weniger Kapital reserviert werden, die Verpflichtungsseite wiegt dadurch weniger schwer.

Bei der Festlegung des technischen Zinssatzes sollte sich der Stiftungsrat nicht von Bilanzkosmetik leiten lassen. Aber angenehme Nebeneffekte sind Entscheiden sicher zuträglicher als unangenehme.