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Aus dem Bundeshaus

Ständeräte reichen die heisse Kartoffel weiter

Wenn Politikerinnen und Politiker keine Lösung finden, verlangen sie vom Bundesrat einen Bericht.

30.04.2026
Lesezeit: 4 min


Für viele gilt als ausgemacht, dass das BVG derzeit nicht reformierbar ist. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6.8% scheint seit dem Scheitern mehrerer Reformvorhaben faktisch in Stein gemeisselt – obwohl er den versicherungsmathematischen Realitäten längst nicht mehr entspricht.

Das heisst aber nicht, dass es keine Bestrebungen gäbe, Verbesserungen herbeizufĂĽhren. Im Fokus stehen Mehrfachbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Geringverdienende mit mehreren Anstellungen, Care-Arbeit leistende Personen. Ein weiterer Vorstoss zielt darauf ab, dem Kaufkraftverlust in der 2. Säule entgegenzuwirken. 

Obligatorium unantastbar

Es sind dies schwierige Themen, weil sie in manchen Fällen eine Ausweitung des Obligatoriums bewirken, was wiederum für weite Kreise nicht in Frage kommt, solange der genannte Umwandlungssatz nicht gesenkt wird, der nicht gesenkt werden kann, weil er ja in Stein gemeisselt ist – oder zumindest diesen Anschein erweckt.

Konkret geht es um folgende Vorstösse aus dem Ständerat:

24.3920, Mathilde Crevoisier Crelier (SP, JU): «Berücksichtigung der Care-Arbeit endlich auch in der zweiten Säule»
24.4047, Pascal Broulis (FDP, VD): «Personen mit geringem Einkommen oder mit mehreren Arbeitsverträgen Zugang zur zweiten Säule ermöglichen»
24.4198, Pierre-Yves Maillard (SP, VD): «Dem Kaufkraftverlust der Renten in der zweiten Säule entgegenwirken»
24.4330, Pascal Broulis (FDP, VD): «Die berufliche Vorsorge der jungen Arbeitnehmenden verbessern».

Die ständerätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S) beantragte an ihrer Sitzung vom 24. April 2026, diese Vorstösse, die alle aus der Romandie stammen, abzulehnen. 

Der Ball geht an den Bundesrat

Ein fehlender Reformwille lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. Vielmehr zeigt sich das bekannte parlamentarische Muster: Ist eine direkte Lösung blockiert, wird die heisse Kartoffel weitergereicht – im vorliegenden Fall an den Bundesrat. 

Die SGK-S tut dies mit dem Postulat. 26.3521. Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie das BVG punktuell modernisiert werden könnte – unter Berücksichtigung der Forderungen aus den hängigen Vorstössen, inklusive möglicher Gegenfinanzierungen und Übergangslösungen für betroffene Generationen.

Wird damit der Grundstein fĂĽr eine neue, umfassende BVG-Revision gelegt? Ist das BVG also doch reformierbar? Die Zukunft wirds zeigen. Zuerst muss noch der Bericht erstellt werden, falls das Postulat nicht bestritten wird, darauf folgt ein Entwurf, eine Vernehmlassung, eine Botschaft und ein Hin und Her zwischen Kommissionen und Räten.  

SGK-N kassiert eine Klatsche

Zudem gibt es noch zwei Motionen der anderen Kommission, der SGK-N.
26.400:  Â«Nur noch zwei statt vier Gutschriftensätze» 
26.401: «BVG-Alterssparen ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag.» Die beiden Vorschläge wurden in der Februar-Ausgabe von Schweizer Personalvorsorge kritisch beurteilt. 

Die Anliegen mögen berechtigt sein, dessen Umsetzung ist aber angesichts basisdemokratischer Sachzwänge kaum realistisch. Dennoch ist es bemerkenswert, dass die SGK-S den Vorschlag ihrer Schwesterkommission uncharmant mit 12 zu 0 Stimmen abschmetterte. 

An ihrer Sitzung vom 31. März 2026 begrĂĽndete die SGK-S das klare Verdikt, es sei nicht zielfĂĽhrend, Anpassungen in einem komplexen und aufeinander abgestimmten System wie der beruflichen Vorsorge isoliert vorzunehmen. 

Mehrfachbeschäftigte ungelöst

Bei den aufgelisteten Vorstössen werden aufmerksame Beobachter die Motion 24.3921 von SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen vermissen: «Mehrfachbeschäftigte und Teilzeitarbeitende besser versichern.»

Die Bernerin hat sie zurĂĽckgezogen. Nicht zurĂĽckgezogen wurde hingegen die identische Motion der SP-Fraktion (24.3923), ebenfalls eingereicht am 19. September 2024, nur drei Tage vor der abgelehnten Abstimmung zur BVG-Revision. Sie wurde Ende April im Nationalrat in der Sondersession mit 118 zu 77 Stimmen abgelehnt. 
Zuerst zu den Teilzeitarbeitenden: Die Motion verlangt eine prozentuale Ausgestaltung des Koordinationsabzugs. SP-Nationalrätin Samira Marti räumte nun im Nationalrat ein, dass heute «sehr viele Kassen» den Koordinationsabzug dem Pensum angepasst hätten. Hier scheint also das Problem weniger akut zu sein.

«Viel weniger verbreitet sind allerdings Lösungen, die gleich mehrere Arbeitgeber betreffen», sagte Marti in ihrem Votum. Hier gebe es nur wenige, die bereit seien, entsprechende Lösungen für ihre Angestellten zu finden, was dann wiederum zu einer Ungleichbehandlung von Personen mit dem gleichen Pensum führe, von denen gewisse nur einen und die anderen zwei oder mehr Arbeitgeber haben.

Und weiter sagte die Baselbieterin: «Die Massnahmen für die Mehrfachbeschäftigten waren in der Debatte rund um diese Abstimmung unbestritten und wurden auch von uns, den Gegnern und Gegnerinnen der Reform, immer unterstützt.»

Wobei man ehrlicherweise einräumen muss, dass auch die BVG-Reform, wäre sie angenommen worden, das Problem der Mehrfachbeschäftigten kaum wirklich gelöst hätte. 

Nur ein Jahr vor der genannten BVG-Abstimmung, also während der parlamentarischen Beratungen, verlangte Mitte Ständerat Thomas Rechsteiner mit dem Postulat 23.4168 einen Bericht, der aufzeigen soll, wie die Situation der Mehrfachbeschäftigten zu verbessern sei. 

Gemäss diesem Bericht, erschienen im Oktober 2025, lässt sich die Situation der Mehrfachbeschäftigten nur durch eine Kombination von drei Faktoren verbessern: Senkung der Eintrittsschwelle, Ă„nderung des Koordinationsabzugs und Aufhebung der Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb. «Mehr Arbeitnehmende wären in der beruflichen Vorsorge versichert, und die versicherte Lohnsumme wĂĽrde höher ausfallen», steht im Fazit zu lesen. 

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verwies im Nationalrat ebenfalls auf diesen Bericht: «Erst das Zusammenspiel dieser Massnahmen ermöglicht es, sowohl die Zahl der Versicherten als auch den versicherten Lohn zu erhöhen.» 

Die SP-Bundesrätin sagte zudem, der Bundesrat prüfe derzeit auf Grundlage verschiedener Gespräche mit den Akteuren der beruflichen Vorsorge die Zweckmässigkeit neuer Massnahmen.