Die Situation ist momentan gut, aber nicht super | Schweizer Personalvorsorge
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Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen - Interview mit Vera Kupper Staub, Präsidentin OAK BV

Die Situation ist momentan gut, aber nicht super

08.05.2024
Lesezeit: 2 min

Seit 12 Jahren analysiert die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) jährlich die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen. In dieser Zeit hat sich die Situation der Vorsorgeeinrichtungen deutlich verbessert. Sie sind heute stabiler aufgestellt und die 2. Säule hat sich als resilient erwiesen. Warum steht die 2. Säule trotzdem immer wieder in der Kritik?

Vera Kupper Staub: Studien belegen wiederholt, dass das allgemeine Wissen zur beruflichen Vorsorge unzufriedenstellend ist, was primär der Komplexität des Themas geschuldet ist. Was diesen Umstand nicht verbessert, ist, dass es politische Kreise gibt, die a priori gegen die 2. Säule sind und diese gezielt schlecht reden. Das Ziel der OAK BV ist es, das Verständnis für die 2. Säule zu verbessern und ihren Mehrwert aufzuzeigen. Man darf nicht vergessen: Eine Altersvorsorge, die sich auf unterschiedlich finanzierte Säulen abstützt, ist als System viel stabiler.

Vera Kupper Staub
Vera Kupper Staub, Präsidentin OAK BV

Wie steht die OAK BV zur BVG-Reform?

Die OAK BV positioniert sich nicht dazu. Klar ist, dass in der 2. Säule ein dringlicher Reformbedarf besteht. Die OAK BV spricht sich für die Verwendung versicherungstechnisch korrekter Parameter aus, so auch für einen Umwandlungssatz, der an die demografische und wirtschaftliche Realität angepasst ist.

Warum braucht es eine Modernisierung im Aufsichtsbereich?

Das heutige Kontroll- und Aufsichtssystem in der beruflichen Vorsorge basiert noch immer auf der Vorstellung einer firmeneigenen Pensionskasse mit überschaubaren Strukturen, funktionierender Parität und ohne Interessenkonflikte. Seit Jahren findet jedoch ein Konzentrationsprozess hin zu grossen und teilweise komplexen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen statt. Diesem Wandel wurde in der Gesetzgebung bisher nicht Rechnung getragen. Die OAK BV hat in einem Positionspapier zur Evaluation der Strukturreform BVG Vorschläge zur Stärkung des gesetzlichen Aufsichts- und Kontrollsystems in der beruflichen Vorsorge unterbreitet.

Die Mitteilungen der OAK BV zu Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2 wurden kritisiert. Es wurde bemängelt, dass die Mitteilungen den Entscheidungsspielraum des Stiftungsrats stark einschränken. Die Verbände ASIP, SKPE, PK-Netz und inter-pension haben deshalb das Gespräch mit der OAK BV gesucht. Gibt es nun eine Neubeurteilung?

Die vorgebrachte Kritik an den Mitteilungen, die Argumente sowie die Verbesserungsvorschläge der Verbände wurden von der OAK BV im Rahmen eines Austauschs entgegengenommen. Die OAK BV arbeitet aktuell an einer Neubeurteilung. Wir halten jedoch daran fest, dass die Anforderungen verschärft werden mussten.  

Wie gelingt die Balance zwischen Reserven und Verzinsung?

Im Durchschnitt verfügen die Vorsorgeeinrichtungen über 50 % der angestrebten Wertschwankungsreserven. Die Situation ist also momentan gut, aber nicht super. Vorsorgeeinrichtungen mit nicht vollständig gefüllten Wertschwankungsreserven sollten vorsichtig sein. Reserven sind zum Abfedern schlechterer Anlagejahre sehr wichtig, auch wenn höhere Verzinsungen natürlich mehr Lob einbringen. Die Ziel-Wertschwankungsreserven werden von den Vorsorgeeinrichtungen selbst festgelegt, entsprechend sollten sie dieses Ziel auch konstant verfolgen.

Wie steht die OAK BV zur Übertragung der Rentnerbestände?

Eine korrekte Finanzierung ist bei der Übertragung von Rentnerbeständen essenziell. Generell leben Vorsorgeeinrichtungen aber von der Solidarität zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden. Eine Entsolidarisierung untergräbt das System. Die Abspaltung von Rentnerbeständen sollte nur zur Not erfolgen.