Die klassische Antwort lautet wie so oft: «Es kommt darauf an, was ich wissen will» oder anders gesagt: Auf die eigene Lebenssituation. Ich gehe hier auf ein paar ausgewählte Punkte ein, die häufig Anlass zu Fragen geben oder erfahrungsgemäss vergessen gehen.
Daten prüfen
Pensionskassen sind fast perfekt, aber leider eben nur fast: Es lohnt sich zu prüfen, ob alle Angaben stimmen. Besonders beim versicherten Lohn, den Kontaktdaten, dem Zivilstand (resp. Meldung des Lebenspartners), dem Beschäftigungsgrad und gegebenenfalls dem gewählten Sparplan. Das ist nicht trivial. Gerade Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen (SGE) sind auf eine zuverlässige Meldung durch die angeschlossenen Arbeitgeber angewiesen, und diese sind auch nur fast perfekt. Je nach Branche sind sehr viele Mutationen (Wohnortwechsel, Stellenwechsel oder Auslandaufenthalte) zu verarbeiten.
Auch bei den aufgeführten Leistungen lohnt sich ein Check: Ist das Altersguthaben plausibel? Wurden alle Freizügigkeitsleistungen früherer Arbeitgeber an die aktuelle Pensionskasse überwiesen? Gerade bei mehreren Stellenwechseln oder Unterbrüchen lohnt sich diese Kontrolle. Vergessene Freizügigkeitsleistungen können über die Zentralstelle 2. Säule des Sicherheitsfonds BVG gesucht werden.
Altersleistungen
Der Versicherungsausweis zeigt die voraussichtliche Altersleistung. Sie ist eine Projektion bis zum ordentlichen Pensionierungsalter (meist 65 Jahre) und basiert auf Annahmen bezüglich zukünftiger Beiträge (i.d.R. basierend auf dem heutigen Lohn), der erwarteten Verzinsung und dem Umwandlungssatz gemäss aktuellem Reglement. Die aufgeführte Altersleistung darf nur als Orientierungsgrösse verstanden werden, da sie auf den erwähnten Annahmen basiert. Gerade bei jungen Versicherten kann eine kleine Veränderung der Verzinsung einen grossen Einfluss haben. Es lohnt sich deshalb auch die Höhe der angenommenen Verzinsung zu plausibilisieren. Die 1. und 2. Säule sollen zusammen eine angemessene Rente ermöglichen, was oft als 60% des letzten Lohns interpretiert wird. Ob dies für die eigene Lebensplanung genügt, hängt von der Wohnsituation, den familiären Verpflichtungen und weiteren Vermögenswerten ab. Es empfiehlt sich, einen AHV-Kontoauszug zu bestellen, um zu prüfen, ob die AHV-Beiträge effektiv einbezahlt wurden und ob Beitragslücken bestehen. Eine provisorische AHV-Rentenberechnung kann ebenfalls erstellt werden (www.acor-avs.ch).
Versicherungsleistungen
Eine Prüfung der Risikoversicherungsleistungen hilft bei der Beurteilung, ob ergänzende Versicherungen sinnvoll wären (z.B. im Fall einer jungen Familie mit Einzelverdiener), oder ob eine Überversicherung besteht und Zusatzversicherungen gekündigt werden können.
Bei einem Todesfall vor der Pensionierung werden Partner- und Waisenrenten sowie möglicherweise als Zusatzleistung ein Todesfallkapital ausbezahlt. Bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit sind ebenfalls eine Invalidenrente und eine Invaliden-Kinderrente vorgesehen. Zu beachten ist, dass die ausgewiesenen Beträge auf einer 100%igen Invalidität beruhen; Bei einer teil-Invalidität fallen die Leistungen tiefer aus. Praktisch alle Pensionskassen führen auf dem Vorsorgeausweis nur die Leistungen der 2. Säule auf – die Leistungen der IV (1. Säule) müssen daher dazu gezählt werden.
Einkäufe und Rückzahlung
Der Ausweis zeigt den maximalen Einkauf, Vorbezüge oder Verpfändungen für Wohneigentum sowie Rückzahlungen früherer Vorbezüge. Zusätzliche Einkäufe für eine Frühpensionierung können möglich sein. Ein Einkauf kann steuerlich attraktiv sein und die künftigen Leistungen verbessern, sollte aber zur Finanzplanung passen. Achtung: Wer innerhalb von drei Jahren vor der Pensionierung einkauft und anschliessend Kapital bezieht, verliert rückwirkend die Steuerbegünstigung bei der Einkommenssteuer, kann aber die bezahlte Steuer auf der Kapitalleistung zurückfordern.
Welche Zahlen im Versicherungsausweis sind wichtig?