Neue Spannungsfelder der Vorsorge | Schweizer Personalvorsorge
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Pressespiegel

Neue Spannungsfelder der Vorsorge

Die Schweizer Vorsorge gerät an mehreren Fronten unter Druck. Neue Systemmodelle, politische Eingriffe in die Anlagepolitik und Streit über Rentenleistungen zeigen, wie grund­legend sich die Debatte um die 2. Säule verschärft.

30.09.2026
Lesezeit: 3 min

UBS-Chefökonom Daniel Kalt erläutert in der «Handelszeitung» (24. September) ein Gedankenexperiment für einen grundlegenden Umbau der Schweizer Altersvorsorge. Hintergrund sind die steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenraten und die Frage, wie die Finanzierungslasten langfristig zwischen den Generationen verteilt werden. Das UBS-Modell setzt deshalb stärker auf Kapitaldeckung. In der 1. Säule würden auf den ersten 50000 Franken Jahreslohn Beiträge von insgesamt 20% erhoben. Das Geld würde von einer zentralen öffentlichen Institution angelegt, die den Versicherten eine kohortenabhängig garantierte Rendite gutschreibt.


Umbau mit hohen Kosten


Auch die 2. Säule würde grundlegend verändert. Sie wäre als reines Beitragsprimat ohne Kapitalgarantie ausgestaltet. Die Beitragssätze wären nicht mehr vom Alter abhängig. Versicherte könnten ihre Pensionskasse und ihre Anlagestrategie selbst wählen und müssten die Kasse bei einem Stellenwechsel nicht mehr wechseln. Besonders anspruchsvoll wäre jedoch der Übergang vom heutigen zum neuen System. Weil das bestehende System weiterfinanziert und gleichzeitig Kapital für das neue aufgebaut werden müsste, würden die zusätzlichen Staatsschulden gemäss Modellrechnung vorübergehend auf rund 58% des BIP steigen. Unter den verwendeten Annahmen entspricht dies etwa 500 bis 600 Mrd. Franken. UBS versteht den Vorschlag ausdrücklich als Gedankenexperiment und Denkanstoss für die Vorsorgedebatte.


Konkrete Folgen könnte eine Verschärfung der Lex Koller haben. Die «NZZ» (26. September) berichtet über Pläne, den Zugang ausländischer Investoren zu Schweizer Immobilien stärker zu beschränken. Betroffen wären auch kotierte Immobiliengesellschaften und teilweise Immobilienfonds. Ein kleinerer Käuferkreis könnte die Liquidität senken und Dekotierungen begünstigen. Damit drohten Bewertungsverluste, falls bestehende Agios wegfallen. Diese werden bei Fonds und kotierten Gesellschaften auf insgesamt 25 bis 26 Mrd. Franken veranschlagt. Für Pensionskassen ist das relevant, weil sie rund einen Viertel ihrer Vorsorgegelder in Immobilien halten und indirekte Anlagen zur flexiblen Steuerung ihrer Immobilienquote nutzen.


PK-Anlagen im Fokus


Auch die Anlagestrategie der Pensionskasse der Stadt Zürich (PKZH) beschäftigt die Politik. Der «Tages-Anzeiger» (26. September) berichtet über ein Postulat der SP, das den Stadtrat auffordert, sich im Stiftungsrat für eine Anpassung des Anlagereglements einzusetzen. Auslöser sind Aktien des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems im Wert von 1.4 Mio. Franken. Die PKZH verwaltet über 23 Mrd. Franken und schliesst bereits mehr als 300 Unternehmen von ihren Anlagen aus. Elbit befindet sich bislang nicht auf dieser Ausschlussliste. Der Gemeinderat überwies das Postulat mit 65 zu 48 Stimmen bei 3 Enthaltungen.


Auch über die Entwicklung der Pensionskassenleistungen wird gestritten. Francesca Pitsch, Studienleiterin der Swisscanto-Pensionskassenstudie, widerspricht in einem Gastkommentar in der «NZZ» (7. September) der These eines «Rentenschocks». Das VZ-Pensionierungs-Barometer 2026 weist seit 2002 einen Rückgang der Pensionskassenleistungen um 40% aus. Pitsch kritisiert, dass dabei die zunehmenden Kapitalauszahlungen zu wenig berücksichtigt würden. Gemäss Swisscanto machten diese 2025 mit 51% erstmals die Mehrheit der Auszahlungen aus.


Zur Einordnung verweist Pitsch zudem auf eine Analyse von Avenir Suisse aus dem Jahr 2024. Demnach sanken die Altersleistungen bei Männern zwischen 2015 und 2022 lediglich um 1 bis 5%, während sie bei Frauen um 2 bis 6% stiegen. Auch bei den Umwandlungssätzen erwartet Swisscanto nur noch geringe Veränderungen. Die befragten Pensionskassen rechnen bis 2031 mit einem Rückgang von 5.26 auf 5.24%.


Streit um den Zugang zur Säule 3a


In St. Gallen steht derweil die steuerliche Behandlung von Grenzgängern im Zentrum. «Blick» (15. September) berichtet, dass Personen, die in der Schweiz wohnen und in Liechtenstein arbeiten, im Kanton St. Gallen bislang Beiträge an die Säule 3a einzahlen und steuerlich abziehen konnten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung beurteilt diese Praxis als unzulässig, weil für die Bildung einer Säule 3a eine AHV-Pflicht in der Schweiz erforderlich sei. Die betroffenen Grenzgänger können deshalb ab 2027 nicht mehr von diesem Abzug profitieren. Kantonsparlamentarier haben eine Standesinitiative eingereicht, während auf Bundesebene gleichlautende Motionen hängig sind. Zusätzlich verlangt ein Antrag im Kantonsparlament, die bisherige Regelung beizubehalten, bis die Rechtslage auf Bundesebene geklärt ist.