Der Vorsorgeplan | Schweizer Personalvorsorge
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Die 2. Säule in 2000 Zeichen

Der Vorsorgeplan

Wie lautet ihr Plan B? Manche Leserinnen und Leser mögen ja auf den ersten Blick «keinen Plan» haben, wie ihre Vorsorge aussieht. Trotzdem haben sie, wenn sie in der 2. Säule versichert sind, einen Vorsorgeplan.

29.10.2026
Lesezeit: 2 min

So wie kein Architekt ohne Plan ein Haus bauen kann und jedes Ikea-Möbel mit Bauanleitung kommt, gibt es keine Vorsorgelösung ohne Plan. Man kann diesen zwar im Lauf der Berufskarriere ändern oder wechseln, aber es reicht im Grunde einer.

Vom Gartenhaus bis zum Luftschloss

Im Vorsorgeplan wird die Höhe der Leistungen festgesetzt und die Beiträge, die über die Jahre des Ansparens nötig sind, um einst die Rente zu finanzieren. Das Gesetz schreibt ein Minimum an Leistungen vor, mittels drei Hebeln. Sie schreibt erstens die Altersgutschriften vor, die in die Pensionskasse einbezahlt werden. Zweitens wird jährlich ein Mindestzins festgelegt, mit dem das bisher angesparte Guthaben der Versicherten zu verzinsen ist. Drittens gibt es eine Mindestgrösse für den Umwandlungssatz, mit dem am Ende der Berufskarriere das Kapital in eine Rente umgewandelt wird. Dieser Satz beträgt aktuell 6.8%.

Da das gesetzliche Minimum allein für eine anständige Rente kaum ausreicht, enthalten die meisten Pläne überobligatorische Anteile.

Etwas überspitzt formuliert wird die geplante Hundehütte je nach Möglichkeiten des Arbeitgebers Richtung Luftschloss aufgeblasen.

Eine Frage der Wahl

Viele Pensionskassen bieten eine Auswahl an Sparplänen an, die zu mehr oder weniger luxuriösen Renten führen sollen. Für die Ausgestaltung der Vorsorgepläne gibt es gewisse Leitplanken, beispielsweise müssen sie das Kriterium der Angemessenheit erfüllen.

Die Praxis ist nochmals etwas anderes als die Theorie. Die Finanzierung, die Verwaltung und die Ausführung der Pläne ist Sache der Pensionskasse, eine Art Generalunternehmer der Vorsorge.

Während des Baus können unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Karrierewechsel etwa, eine Stellenveränderung, Firmenfusionen, Übernahmen oder gar ein Konkurs des Arbeitgebers.

Der Plan ist das Ziel

Alle Vorsorgepläne sehen jedoch vor, was im Falle eines Vorsorgefalls eintritt. Bei Erreichen des Rentenalters, bei Tod oder Invalidität tritt nämlich der Plan tatsächlich in Kraft und die Leistungen werden, wie durch Zauberhand über Nacht, ausgeführt.