Fiese Spielchen
Der Mindestumwandlungssatz beträgt 6.8%, das dürfte einigermassen bekannt sein. Umhüllende Kassen wenden – das ist ebenfalls bekannt – einen einheitlichen tieferen Umwandlungssatz über das ganze obligatorische und überobligatorische Altersguthaben an (Anrechnungsprinzip) und vergleichen dann die daraus resultierende Rente mit der Schattenrechnung (nur obligatorisches Kapital zu 6.8% umgewandelt). Der höhere der beiden Beträge kommt dann zur Auszahlung. Alternativ zum Anrechnungsprinzip gibt es die Splitlösung, in der Obligatorium und Überobligatorium klar getrennt werden.
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