Aufgrund der klaffenden Lücke im Bundeshaushalt müsste der Bund seine Ausgaben eigentlich deutlich reduzieren. Tatsächlich begnügt sich die Landesregierung im Entlastungspaket aber mehrheitlich damit, die Ausgaben weniger stark ansteigen zu lassen und nach Mehreinnahmen zu suchen. Dabei ist die Steuerbegünstigung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule ins Visier geraten. Zum Entlastungspaket äussert sich die Mitte-Partei wie zuvor bereits der ASIP kritisch. So weit, so gut.
Als neuen Sparvorschlag macht die Partei in ihrer Vernehmlassungsantwort indessen beliebt, «den unverhältnismässig hohen maximal versicherbaren Lohn in der beruflichen Vorsorge, welcher das steuerlich akzeptierte Einkaufspotenzial bestimmt, zu senken». Selbst bei einer Halbierung dieses Werts ergäbe sich gemäss der öffentlich einsehbaren Stellungnahme der Bundesratspartei «ein Betrag, der immer noch deutlich über einem Bundesratsgehalt zu liegen käme, was die mangelnde Verhältnismässigkeit der geltenden Regelung passend aufzeigt.»
Der beschriebene Wirkungszusammenhang ist zweifellos korrekt: Würde man den maximal versicherbaren Lohn gemäss Art. 79c BVG reduzieren, würde das Einkaufspotenzial für Versicherte abnehmen, deren Lohn über dem neuen Grenzbetrag liegt. Damit sänke auch das Potenzial für Steuerabzüge. Pikant ist allerdings, dass gemäss Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik in der Schweiz bloss rund 15000 Personen mehr als eine halbe Million Franken pro Jahr verdienen.
Viel wichtiger aber ist: Ein derartiger Eingriff wäre nicht ohne unliebsame Nebenwirkungen zu haben. Eine Kürzung dieses Grenzbetrags würde nämlich nicht nur das Einkaufspotenzial beschneiden, sondern auch die tatsächlich in der beruflichen Vorsorge versicherten Löhne. Für Vergütungen über der Schwelle würden demnach keine Beiträge mehr entrichtet – wohlverstanden weder Spar- noch Risiko- oder Verwaltungskosten-Beiträge an das Versichertenkollektiv. Gleichzeitig dürften für die betroffenen Personen in vielen Fällen die Risikoleistungen abnehmen und es würde infolge der tieferen Beiträge weniger überobligatorisches Kapital angespart.
Selbst wenn sich das Mitleid in gewissen Kreisen in Grenzen halten dürfte, drängt sich die Frage auf, ob eine Reduktion dieses Grenzbetrags nicht weit über das Ziel hinausschiesst. Lohnt es sich, ohne Not an der beruflichen Vorsorge herumzudoktern, weil der Bundeshaushalt an einem akuten Defizit krankt? Oder um es sinnbildlich zu sagen: Soll bei leichten Kopfschmerzen gleich ein derart heftiges Medikament eingeworfen werden, das zu Herzrhythmusstörungen, Hautausschlag oder Nierenversagen führen kann? Vielleicht hilft ja einfach eine Portion frische Luft.
Zeit für einen Gang an die frische Luft