Vorsorge auf der Suche nach Ausgewogenheit | Schweizer Personalvorsorge
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Solidarität

Vorsorge auf der Suche nach Ausgewogenheit

Unser Sozialversicherungssystem sieht sich mit einer Vielzahl von einseitigen Reformvorschlägen konfrontiert, die darauf abzielen, die 2. Säule zu schwächen und die 1. Säule zu stärken.

16.03.2026
Lesezeit: 3 min

Als Beispiele dienen hier der Vorschlag, Frühpensionierungsleistungen vor dem 63. Lebensjahr zu verbieten, oder der Vorschlag, den versicherbaren Jahreslohn in der 2. Säule auf 453600 Franken zu begrenzen. Bei der 1. Säule hingegen erfreuen sich expansive Ideen zunehmender Beliebtheit: die Aufhebung der Obergrenze für die Renten von Ehepaaren oder die versicherungsmathematisch nicht ausgewogenen Rentenerhöhungen bei Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus.

Angesichts der Forderungen nach immer mehr Leistungen, ohne diese zu finanzieren, muss mit Nachdruck daran erinnert werden, wie  aussergewöhnlich hoch das bereits bestehende Mass an Solidarität ist. Dank unseres Vorsorgesystems ist die Quote der materiellen und  sozialen Entbehrung der Rentnerinnen und Rentner (ca. 1 von 30 Personen) erheblich niedriger als diejenige der Gesamtbevölkerung und fast halb so gross wie diejenige von Kindern. In der 1. Säule wird allgemein davon ausgegangen, dass 90 % der Begünstigten Leistungen erhalten, die über ihre eingezahlten Beiträge hinausgehen. Um die maximale AHV-Rente von 2520 Franken pro Monat zu finanzieren, müsste eine Einzelperson schätzungsweise 44 Jahre lang Beiträge auf einen Lohn von 150 000 Franken einzahlen. Im Übrigen kommt das Umlageverfahren denjenigen am meisten zugute, die die niedrigsten Renten beziehen. Diese Solidarität ist ein notwendiger Bestandteil eines Systems, das den Aufbau einer umfassenden Vorsorge zur Erhaltung des bisherigen Lebensstandards ermöglicht.

Angesichts der Forderungen nach immer mehr Leistungen, ohne diese zu finanzieren, muss mit Nachdruck daran erinnert werden, wie aussergewöhnlich hoch das bereits bestehende Mass an Solidarität ist.

Für diejenigen, denen die Ausgewogenheit unserer Sozialsysteme am Herzen liegt, ist es schmerzhaft, zu sehen, wie diese unter Beschuss gerät. Absolut unvorverhältnismässigen Forderungen nach einer Ausweitung der Leistungen wird in der Regel eher mit leiser Zurückhaltung als mit einem fordernden Gegenvorschlag begegnet. Während einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier unverblümt Vorschläge formulieren, die monatliche AHV-Rente für alle auf 4000 Franken zu erhöhen und die sorgsam angesparten Guthaben aus der 2. Säule nötigenfalls zu verstaatlichen, bleiben die Gegenideen aus Respekt vor den Institutionen in der «Bellevue Bar».

Es wäre jedoch ebenso möglich, Kampfpositionen auf einer anderen Ebene zu beziehen. Lässt man der Phantasie für einen Moment freien Lauf, könnte man sich eine Gegenreaktion vorstellen, die darauf abzielt, den AHV-Beitragslohn auf denjenigen zu begrenzen, der Anspruch auf die Maximalleistungen gibt. So wird es in all unseren Nachbarländern gehandhabt, sie kennen keine unbegrenzten Beiträge zur staatlichen Vorsorge. Anstatt die Lohnbeiträge der Erwerbstätigen zu erhöhen, könnte man die AHV-Leistungen beitragspflichtig machen. Und anstatt die Möglichkeiten einer individuell finanzierten Frühpensionierung einzuschränken, könnte man vorschlagen, Personen, die unvor dem 65. Lebensjahr freiwillig ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben oder weniger als zehn Jahre in der Schweiz Beiträge geleistet haben, vom Kreis der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen auszuschliessen. Anstatt den Umwandlungssatz um 6.8 % zu senken und mehr zu sparen, könnte man das Referenzalter für die Pensionierung so anpassen, dass die versicherungsmathematische Neutralität erreicht wird, ohne die Höhe der Renten anzutasten.

Aber ist eine derartige Polarisierung wirklich sinnvoll? Der Erfolg und die Attraktivität der Schweiz basieren auf pragmatischen Kompromissen. Dieses Gleichgewicht muss sich weiterentwickeln, ohne jedoch ständig in eine Richtung abzudriften, die unser Wirtschaftsmodell gefährdet. Die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Beiträgen in der 2. Säule ist ein Musterbeispiel: Wer will schon seine Wiederwahl riskieren, um sich für Menschen einzusetzen, die jährlich fast eine Million Franken verdienen? Und doch ist die Aufrechterhaltung von Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung und hohen Löhnen in der Schweiz von grösster Bedeutung, um Beiträge für die AHV zu generieren. Die fortschreitende Untergrabung des Umlageverfahrens und die Schwächung der Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass sich das Huhn,das goldene Eier legt, aus dem Staub macht.

Lassen Sie uns nach dem Vorbild der vom Centre Patronal formulierten Ideen zur Vorsorgereform gemeinsam am Fortbestand unseres Vorsorgesystems arbeiten, anstatt in Extrempositionen zu verharren. Auf diese Weise finden wir neue Kompromisse, die unsere soziale Absicherung und unseren Wohlstand langfristig sichern.