Es wäre jedoch ebenso möglich, Kampfpositionen auf einer anderen Ebene zu beziehen. Lässt man der Phantasie für einen Moment freien Lauf, könnte man sich eine Gegenreaktion vorstellen, die darauf abzielt, den AHV-Beitragslohn auf denjenigen zu begrenzen, der Anspruch auf die Maximalleistungen gibt. So wird es in all unseren Nachbarländern gehandhabt, sie kennen keine unbegrenzten Beiträge zur staatlichen Vorsorge. Anstatt die Lohnbeiträge der Erwerbstätigen zu erhöhen, könnte man die AHV-Leistungen beitragspflichtig machen. Und anstatt die Möglichkeiten einer individuell finanzierten Frühpensionierung einzuschränken, könnte man vorschlagen, Personen, die unvor dem 65. Lebensjahr freiwillig ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben oder weniger als zehn Jahre in der Schweiz Beiträge geleistet haben, vom Kreis der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen auszuschliessen. Anstatt den Umwandlungssatz um 6.8 % zu senken und mehr zu sparen, könnte man das Referenzalter für die Pensionierung so anpassen, dass die versicherungsmathematische Neutralität erreicht wird, ohne die Höhe der Renten anzutasten.
Vorsorge auf der Suche nach Ausgewogenheit