Die Entwicklungen der vergangenen 20 Jahre führen jedoch dazu, dass der Risikoreduktion Vorrang eingeräumt wird. Diese Vorgehensweise ist nachvollziehbar, hat jedoch auch ihren Preis. Durch das Streben nach maximalem Schutz besteht die Gefahr, auf einen Teil des Ertragspotenzials zu verzichten, das eine Verbesserung der zukünftigen Leistungen ermöglicht. Das Leistungsniveau ist jedoch ebenfalls ein wesentlicher Faktor für das Vertrauen und die Verbundenheit der Versicherten.
Dies liegt zum Teil in der System-Governance begründet. Die Stiftungsratsmitglieder tragen eine grosse Verantwortung, sowohl auf juristischer als auch auf Reputationsebene, und haften solidarisch mit ihrem Privatvermögen. Wenn die Entscheidungsträger in erster Linie darauf bedacht sind, ihr eigenes Risiko zu minimieren, decken sich ihre Interessen nicht vollumfänglich mit denen der Versicherten. Heute ist eine zunehmende Präsenz von externen Mitgliedern und Beratern zu beobachten, die in Verbindung mit der zunehmenden Zahl von Normen und Richtlinien die Risikobereitschaft verringert – während im Zeitalter der firmeneigenen Kassen die persönliche Zugehörigkeit zum versicherten Kollektiv diese Vorsicht abmilderte. Paradoxerweise verzichten die Kassen mit der besten Risikofähigkeit bisweilen darauf, sie zu nutzen. Dieses Vorsichtsprinzip ist für die Vorsorgenehmerinnen und -nehmer nicht unbedingt optimal.
Die eigentliche Herausforderung für die kommenden Jahre besteht also eher nicht mehr darin, das Sicherheitsniveau eines Systems, das sich als robust erwiesen hat, weiter zu erhöhen. Vielmehr wird es darum gehen, wieder ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Sicherheit und Leistung herzustellen. Die Versicherten benötigen Sicherheiten, aber auch Perspektiven.
Die Attraktivität der 2. Säule wird von ihrer Fähigkeit abhängen, überzeugende Leistungen zu generieren. Um dies zu erreichen, muss die Diskussion über die Nutzung der vorhandenen Risikokapazität, über die Anreize für die Governance-Organe und über den Stellenwert des dritten Beitragszahlers neu eröffnet werden. Möglichkeiten gibt es: Die Publikation eines Tarifs für die Übernahme von Rentnerbeständen durch den Sicherheitsfonds würde den Stiftungsräten eine Art technischen Mindestzinssatz ohne Betreibungsrisiko bieten. Mit einer Neugestaltung der BVV2-Anlagebestimmungen könnte zudem der Regler zugunsten eines höheren Ertrags neu ausgerichtet werden.
Nach zwei Jahrzehnten, die der Erhöhung der Sicherheit gewidmet waren, ist es vielleicht an der Zeit, die Attraktivität wieder stärker in den Vordergrund zu rücken. In einer Vorsorgelandschaft, in der die 1. Säule ihre Solidarität unter Beweis stellt und die 3. Säule durch ihre Gestaltungsfreiheit besticht, kann sich die 2. Säule nicht allein durch ihren Pflichtcharakter behaupten: Sie wird diejenigen, die ihr ihre Zukunft anvertrauen, durch die Qualität ihrer Leistungen (wieder) überzeugen müssen.
Eine sichere, aber wenig attraktive Säule