Eine sichere, aber wenig attraktive Säule | Schweizer Personalvorsorge
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Eine sichere, aber wenig attraktive Säule

Seit der Jahrtausendwende hat das System der beruflichen Vorsorge mehrere Stürme überstanden, darunter die Finanzkrise 2007–2008 und die Jahre mit Negativzinsen. Auf diese Herausforderungen reagierten die Vorsorgeeinrichtungen mit einer kontinuierlichen Erhöhung ihres Sicherheitsniveaus – mit positivem Ergebnis.

06.07.2026
Lesezeit: 3 min

Die Deckungsgrade sind zufriedenstellend, Wertschwankungsreserven wurden weitgehend gebildet und die Fähigkeit, finanzielle Schocks abzufedern, ist generell gut. Mit anderen Worten: Die 2. Säule ist robust.

Diese Robustheit ist natürlich äusserst erfreulich. Finanz- und Versicherungsinstitute funktionieren nur auf der Grundlage von Vertrauen, und Vertrauen setzt Sicherheit voraus. Diese notwendige Voraussetzung reicht jedoch nicht aus, wenn sie auf Kosten der Attraktivität verschärft wird. Schliesslich besteht der Zweck der 2. Säule nicht nur darin, Guthaben zu bewahren und die Mindestanforderungen zu erfüllen, sondern vor allem darin, die bestmöglichen Leistungen zu bestmöglichen Konditionen zu erbringen. Die kollektive Kapitalisierung unterscheidet die berufliche Vorsorge von anderen Säulen, da sie die Beteiligung des dritten Beitragszahlers erlaubt und gleichzeitig den Versicherten einen gewissen Schutz gegenüber Konjunkturschwankungen bietet. Dieses System ermöglicht die Finanzierung eines angemessenen Ersatzeinkommens im Alter zu tragbaren Kosten für Versicherte und Arbeitgebende.

Die Entwicklungen der vergangenen 20 Jahre führen jedoch dazu, dass der Risikoreduktion Vorrang eingeräumt wird. Diese Vorgehensweise ist nachvollziehbar, hat jedoch auch ihren Preis. Durch das Streben nach maximalem Schutz besteht die Gefahr, auf einen Teil des Ertragspotenzials zu verzichten, das eine Verbesserung der zukünftigen Leistungen ermöglicht. Das Leistungsniveau ist jedoch ebenfalls ein wesentlicher Faktor für das Vertrauen und die Verbundenheit der Versicherten.

Dies liegt zum Teil in der System-Governance begründet. Die Stiftungsratsmitglieder tragen eine grosse Verantwortung, sowohl auf juristischer als auch auf Reputationsebene, und haften solidarisch mit ihrem Privatvermögen. Wenn die Entscheidungsträger in erster Linie darauf bedacht sind, ihr eigenes Risiko zu minimieren, decken sich ihre Interessen nicht vollumfänglich mit denen der Versicherten. Heute ist eine zunehmende Präsenz von externen Mitgliedern und Beratern zu beobachten, die in Verbindung mit der zunehmenden Zahl von Normen und Richtlinien die Risikobereitschaft verringert – während im Zeitalter der firmeneigenen Kassen die persönliche Zugehörigkeit zum versicherten Kollektiv diese Vorsicht abmilderte. Paradoxerweise verzichten die Kassen mit der besten Risikofähigkeit bisweilen darauf, sie zu nutzen. Dieses Vorsichtsprinzip ist für die Vorsorgenehmerinnen und -nehmer nicht unbedingt optimal.

Die eigentliche Herausforderung für die kommenden Jahre besteht also eher nicht mehr darin, das Sicherheitsniveau eines Systems, das sich als robust erwiesen hat, weiter zu erhöhen. Vielmehr wird es darum gehen, wieder ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Sicherheit und Leistung herzustellen. Die Versicherten benötigen Sicherheiten, aber auch Perspektiven.

Die Attraktivität der 2. Säule wird von ihrer Fähigkeit abhängen, überzeugende Leistungen zu generieren. Um dies zu erreichen, muss die Diskussion über die Nutzung der vorhandenen Risikokapazität, über die Anreize für die Governance-Organe und über den Stellenwert des dritten Beitragszahlers neu eröffnet werden. Möglichkeiten gibt es: Die Publikation eines Tarifs für die Übernahme von Rentnerbeständen durch den Sicherheitsfonds würde den Stiftungsräten eine Art technischen Mindestzinssatz ohne Betreibungsrisiko bieten. Mit einer Neugestaltung der BVV2-Anlagebestimmungen könnte zudem der Regler zugunsten eines höheren Ertrags neu ausgerichtet werden.

Nach zwei Jahrzehnten, die der Erhöhung der Sicherheit gewidmet waren, ist es vielleicht an der Zeit, die Attraktivität wieder stärker in den Vordergrund zu rücken. In einer Vorsorgelandschaft, in der die 1. Säule ihre Solidarität unter Beweis stellt und die 3. Säule durch ihre Gestaltungsfreiheit besticht, kann sich die 2. Säule nicht allein durch ihren Pflichtcharakter behaupten: Sie wird diejenigen, die ihr ihre Zukunft anvertrauen, durch die Qualität ihrer Leistungen (wieder) überzeugen müssen.

Die Attraktivität der 2. Säule wird von ihrer Fähigkeit abhängen, überzeugende Leistungen zu generieren.