Vorab zum unbestrittenen Teil der Zahlen, die das BFS bereitstellt: Im Jahr 2024 betrug der Median der neuen Altersrenten aus der beruflichen Vorsorge 1643 Franken pro Monat. Dabei werden alle neuen Renten berücksichtigt, unabhängig von Geschlecht und Alter der Person, die die Rente neu bezieht. 2015, als die Statistik zum ersten Mal erstellt wurde, betrug der Median noch 1794 Franken. Berücksichtigt man zusätzlich die Teuerung der letzten neun Jahre, entspricht dies einer Reduktion um rund 15%.
Daraus lässt sich – mit hohem Schlagzeilenpotenzial – eine Geschichte über sinkende Renten und generell tiefere Leistungen aus der beruflichen Vorsorge schmieden. Schliesslich ist weitherum bekannt, dass die Pensionskassen ihre Umwandlungssätze reduziert haben. Dass im gleichen Zeitraum die Lebenserwartung um über ein Jahr zugenommen hat – was bei einer Hochrechnung auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer einem Anstieg um rund 15% entspricht – geht geflissentlich vergessen.
Ein Blick in die methodischen Details der Neurentenstatistik zeigt, dass der Rückschluss aus mindestens drei weiteren Gründen auf schwachen Beinen steht: Erstens erfasst die Erhebung getreu ihrem Namen stur alle neu ausbezahlten Leistungen aus der 2. Säule. Korrekterweise spricht sie daher von der «Anzahl Leistungen», nicht der Anzahl Personen. Sie kann also nur schon aus methodischen Gründen keine Aussage dazu machen, ob eine Person, die beispielsweise im Jahr 2024 eine neue Altersrente bezogen hat, nicht auch schon in den Jahren zuvor – beispielsweise aus einem Kaderplan oder einer Teilpensionierung – eine Rente oder einen Kapitalbezug ausgelöst hatte. Für eine Beurteilung des Leistungsniveaus wäre das aber notwendig.
Apropos Kapitalbezug: Das ist die zweite methodische Einschränkung. Die gleiche Statistik zeigt eine deutliche Zunahme der Kapitalbezüge in den letzten Jahren. Bezieht eine versicherte Person einen Teil des Vorsorgeguthabens als Kapital, ist es nichts anderes als logisch, dass die aus dem Rest finanzierte Rente tiefer ausfällt. Zwar gibt es die Statistik der neuen Renten auch nur für diejenigen Personen, die effektiv eine Rente bezogen haben – auch dieser Umweg funktioniert aber nicht. Wenn Haushalte, die früher eine Rente bezogen haben, nun in der Statistik fehlen, verändert sich die Zusammensetzung der Gruppe. Auch daraus ist folglich kein verlässlicher Rückschluss möglich.
Drittens verändert sich die Zusammensetzung der Gruppe auch ohne Umweg über die Kapitalbezüge. Dazu folgendes Beispiel: Bei den Haushalten, die vor neun Jahren pensioniert wurden, dürfte der Anteil derjenigen Fälle, bei denen schwergewichtig der Mann überhaupt eine BVG-Versicherung hatte, höher sein als heute. Das ist gesellschaftlich selbstverständlich ein Fortschritt. Es bedeutet aber im Umkehrschluss, dass bei den heute neu entstehenden Altersrenten, etwa durch berufstätige Mütter, mehr Teilzeitanstellungen oder Erwerbsunterbrüche enthalten sind. Ein weiterer Grund für sinkende Durchschnittsrenten, ohne dass die Leistungsfähigkeit der beruflichen Vorsorge deswegen leiden würde.
In der Summe bedeuten diese Argumente nicht etwa, dass die Resultate aus der Neurentenstatistik falsch oder nicht zu gebrauchen wären, im Gegenteil. Vielmehr wird klar, dass man aus einem sinkenden Wert einer Medianrente nicht auf das generelle Leistungsniveau schliessen sollte, ohne tatsächlich alle Nebeneffekte zu berücksichtigen. Denn eine Statistik, die alle diese Effekte miteinbezieht, existiert nicht – und kassenspezifischen Zahlen fehlt die Übertragbarkeit auf andere Vorsorgeeinrichtungen. Einziger Ausweg: Man wechselt auf Modelldaten. Hierzu untersucht die Pensionskassenstudie der Swisscanto seit Jahren das modellhafte Leistungsziel für einen Lohn von 80000 Franken. Auch dieser Ansatz hat seine methodischen Schwächen. Die Resultate zeigen jedoch: Seit Jahren liegt die Ersatzquote aus 1. und 2. Säule bei rund 70%. Das ist zumindest ein Ansatzpunkt.
Das Märchen der sinkenden Neurenten aus dem BVG