«Dann könnte man wenigstens über die Regeln lästern» | Schweizer Personalvorsorge
Schliessen
Interview mit Stephan Wyss

«Dann könnte man wenigstens über die Regeln lästern»

PK-Experte Stephan Wyss (Prevanto) nimmt Stellung zur Entwicklung der Arbeit des Experten.

13.04.2026
Lesezeit: 3 min

Fühlen Sie in der Expertenarbeit einen Druck hin zu Einheitlichkeit durch die Oberaufsichtskommission (OAK) oder die stete Überarbeitung der Fachrichtlinien der SKPE? 
Wir Experten regulieren uns ja mittlerweile selbst. In gewissen Bereichen ist es gut, wenn eine Branche sich selbst reguliert. Bei anderen Themen habe ich jedoch den Eindruck, die OAK benutze die Kammer, um nicht selbst Regeln erlassen zu müssen.

Reguliere dich freiwillig selbst so, wie wir es wollen, sonst machen wir es? 
Ja, überspitzt könnte man es so ausdrücken. Diese Entwicklung bereitet mir Sorgen. Die OAK verhält sich sehr geschickt, wir kommen ihren Anliegen mit Selbstregulierung nach. 

Stephanwyss Webinti

PK-Experte Stephan Wyss (Prevanto): "Wenn es eine Allesgerechtigkeitsformel gäbe, stünde sie im BVG."

Wäre es Ihnen lieber, wenn die OAK selbst regulieren würde?
Dann könnte man wenigstens über die Regeln lästern, weil sie nicht gut sind (lacht). Am Schluss entsteht der Eindruck, dass wir Experten für die OAK arbeiten und sie hat dann die Erwartung, dass der Experte gegenüber dem Kunden alles durchsetzen könne, weil er unabhängig ist. Aber letztlich zahlt uns der Kunde, womit wir bei einem Urinteressenskonflikt sind: Wie weit gehst du im Widerspruch gegenüber dem Kunden, ohne das Mandat zu verlieren? Der Kunde hat die unternehmerische Freiheit, seine Produkte zur Konkurrenz zu differenzieren, auch wenn das nicht allen passt.

Experten schaffen sich auch neue, kaum regulierte Spielwiesen, etwa Beteiligungsmodelle. Kommt der Wunsch, solche einzuführen, von den Kassen selbst oder werden sie vom Experten auf die Idee gebracht?
Ich bin sicher, dass einige Experten Freude an komplizierten Formeln haben. Ich bin ein Skeptiker dieser mathematischen Modelle. Oft wird das Gefühl vermittelt, die Welt würde durch eine Formel gerechter. Wenn es eine Allesgerechtigkeitsformel gäbe, stünde sie im BVG. Bei den Beteiligungsmodellen für Rentner sehe ich unter anderem folgendes Problem:  Ich finde im BVG nichts zu Kohorten oder 13. Renten, aber den Artikel 36, der überaus klar einen Teuerungsausgleich postuliert, sofern die finanziellen Möglichkeiten gegeben sind. Und zwar für alle Rentner, nicht umwandlungssatz- oder jahrgangsabhängig. Ich weise die Stiftungsräte stets auf diese gesetzliche Pflicht hin, sie zahlen dann aber meistens trotzdem lieber eine 13. Rente, anstatt die Renten und damit die künftigen Verpflichtungen zu erhöhen. Dafür habe ich mit Blick auf die Vergangenheit Verständnis. Bis zu einem anderslautenden Gerichtsurteil kann man aus meiner Sicht auch so weiterfahren. 

Und wie stehen Sie zu neuen Modellen für den Rentenbezug, die auch in vielen Kassen diskutiert werden?
Es gibt Ansätze, die Sinn machen, etwa ein Kapitalbezug bei Pensionierung in der Höhe des Barwerts der ersten zehn Renten zur Wahrung der finanziellen Flexibilität. Ab 75 setzt dann die lebenslängliche Rente ein. So bleibt das Anlage- und Langleberisiko versichert, und man kann ruhig schlafen. Eine sinkende Rente auf der anderen Seite würde ich sogar regulatorisch verbieten – dann, wenn die Pflegekosten explodieren, sinkt auch noch die Rente, das geht aus meiner Sicht nicht, auch wenn dies beim Kapitalbezug letztlich auch so sein kann. Bei allen Modellen stellt sich zudem das ungelöste Problem eines Anschlusswechsels. Im BVG steht, die Rentner müssen zu den gleichen Bedingungen aufgenommen werden. Was heisst dies nun, wenn mir die bisherige Kasse ein Rentenmodell angeboten hat, das die neue Kasse nicht kennt? Die Praxis stürmt hier dem Recht voran, was vermutungsweise Gerichtsentscheide produzieren wird. 

Sind Wahlmöglichkeiten nicht ein Anliegen vieler Versicherten?
Versicherte sind mündige Menschen. Die Materie ist jedoch sehr anspruchsvoll, entsprechend schwierig ist es für viele, den für sie richtigen Entscheid zu treffen. Wichtig ist mir aber ein anderer Punkt: Wir durchlöchern Solidaritäten mit immer mehr flexiblen Wahlmöglichkeiten. Man muss sich sehr gut überlegen, ob die Auflösung von Solidaritäten nicht ausgenutzt wird, Stichwort Antiselektion. Die Möglichkeit, 100% des Kapitals zu beziehen, ist dabei aber bereits eine sehr starke Durchstossung der Solidarität, stärker als neue Rentenmodelle oder Wahlmöglichkeiten bei Anwartschaften. Aus diesem Themenfeld kommt meine grösste Sorge.

Nämlich?
Bald nimmt niemand mehr die Rente, ob in einfacher oder modellmässig komplexer Form. Die hohe Kapitalbezugsquote schwächt aber die Solidarität und damit die 2. Säule. Immer mehr Kapitalbezüger landen früher oder später beim Sozialstaat und die Ergänzungsleistungen steigen weiter an. Vielleicht sollte man darüber nachdenken, das BVG-Altersguthaben immer zum kassenspezifischen Umwandlungssatz verrenten zu müssen.

Ein Interview mit Stephan Wyss zur Übernahme der Prevanto durch Vaudoise Assurances lesen Sie in der Aprilausgabe 2026 der Schweizer Personalvorsorge.