Die Ersatzquote | Schweizer Personalvorsorge
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Die Ersatzquote

Es gibt in der 2. Säule einige fantastische Begriffe, die wahnsinnig klug tönen und die man in der Not auch als Random-Schlagwort in einer Fachdiskussion verwenden kann.

24.08.2026
Lesezeit: 2 min

Die Ersatzquote ist so ein Begriff. Aber was bedeutet diese Quote genau und warum lässt sich darüber so gut streiten?

Ein schwammiges Ziel in der Verfassung

In Art. 113, Abs. 2 steht, dass die 2. Säule «zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» ermöglicht. Nach der Staatslogik kann und soll der oder die Pensionierte im Alter also den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten und wird nicht in die Armut abrutschen. In der Schweizerischen Bundesverfassung steht allerdings nichts von 60%. Woher kommt aber die oft kolportierte Zahl von 60% des letzten Einkommens? Diese Zahl wurde in der Botschaft zur Einführung des 3-Säulen-Systems genannt, ist also eine Interpretation des Leistungsziels in der Verfassung. Weil wir Menschen Zahlen mögen und die 60% wohl nicht ganz falsch sind, hat sie sich etabliert.

Technische Anwendungsbeispiele

Wie jedes Ziel hat aber auch das Leistungsziel der Altersvorsorge eine psychologische Komponente. Man kann es unerreichbar hoch ansetzen oder zu niedrig, so dass es keine Anstrengungen bedarf, es zu erfüllen. Folglich kann man auch mit der Ersatzquote Zahlenspielerei betreiben. Das Bundesamt für Sozialversicherungen tut dies, indem es zu verschiedenen Szenarien und zu praktisch jeder Lohnhöhe und jedem Karriereverlauf die Ersatzquote berechnet, die denkbar ist. Auch politisch lässt sich trefflich darüber streiten, ob das Ziel nun zu hoch oder zu tief ist.

Internationaler Vergleich

Schliesslich kann man die Ersatzquote auch international vergleichen, dank der OECD-Statistik, wo die Bruttoersatzquote als (Gross Replacement Ratio) in allen Ländern als Zahl geführt wird. Sie gibt die Höhe der Rentenbezüge im Verhältnis zur Höhe des Verdiensts ­während der Erwerbstätigkeit wieder. Wobei auch hier ein Durchschnittswert angenommen wird, jeweils für hohe, mittlere und tiefe Einkommen.