Die Eintrittsschwelle
In der 2. Säule wimmelt es von Stolpersteinen und Fallstricken. Die Hürde mit der grössten Bedeutung allerdings ist die Eintrittsschwelle.
WeiterlesenKoordinieren heisst auf gut deutsch ordnen, aufeinander abstimmen oder auch zwei Dinge takten, die nicht unbedingt den gleichen Puls haben.
In der beruflichen Vorsorge entspricht der koordinierte Lohn jenem Lohn, der im BVG versichert ist. Dies ist nicht der ganze Lohn, auch nicht der Netto- oder gar der Bruttolohn, sondern nur ein Teil der Einkünfte, die durch eine Formel begrenzt werden.
Der koordinierte BVG-Lohn ist das Produkt einer wunderlichen Formel. Er entspricht dem AHV-Lohn, der auf die dreifache maximale einfache AHV-Altersrente beschränkt ist, minus den famosen Koordinationsabzug. Dieser Abzug beträgt 87.5% (also 7/8) der maximal einfachen AHV-Altersrente. Aktuell beträgt er 26460 Franken. 1
Wieso ist das so? Der Grund ist das Verhindern einer „Überversicherung“: Die Beschneidung des BVG-Lohns wird damit gerechtfertigt, dass ja ein Teil des Lohns bereits im Rahmen der AHV versichert sei und folglich nicht noch ein zweites Mal mit Beiträgen versichert und belastet werden soll.
In Zeiten von vielen Teilzeitverhältnissen und mehreren Arbeitgebern ist der Koordinationsabzug allerdings etwas aus der Mode geraten. Grosszügige Arbeitgeber haben ihn ganz abgeschafft, verbessern so die BVG-Leistungen, was allerdings entsprechend finanziert werden muss. Gängig ist es auch, den Koordinationsabzug dem Pensum anzugleichen. Bei einer 50-%-Stelle werden also nur 50% von 7 Achtel abgezogen und entsprechend ist ein höheres Einkommen auch in der 2. Säule versichert. In der 2024 abgelehnten BVG-Reform war nochmals ein anderer Rechnungsweg vorgesehen: Der BVG-Koordinationsabzug sollte demnach 20% des AHV-Lohns betragen.
So oder so und typisch für die 2. Säule: Auch hier ist letztlich für jede versicherte Person entscheidend, was im Reglement ihrer Vorsorgelösung steht.
Die aktuellen Masszahlen der beruflichen Vorsorge finden Sie zum Download hier.
Koordinierter Lohn