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Inhaltsverzeichnis der aktuellen «Schweizer Personalvorsorge»

02-2010 (PDF, 394Kb)

 

Schweizer Personalvorsorge 02/2010

 

Editorial

Professionell sanieren

Ruth Rutz-Stirnimann

Sanare – melodiös klingt das Wort nach dem italienischen Lied «Lasciatemi cantare» von Totò Cutugno. Doch mit Singen hat dieses Wort nichts zu tun. Aus dem Latein in die deutsche Sprache übersetzt heisst sanare heilen und bedeutet heute sanieren.

In der Sprache des Bauwesens ist mit Sanierung die technische Wiederherstellung oder die Modernisierung eines Gebäudes oder eines ganzen Stadtviertels zu verstehen. Es gilt Mängel an Gebäuden festzustellen, Voruntersuchungen zu leisten und die Schadensursachen zu finden, um letztlich Sanierungsmassnahmen zu ergreifen. Das Ziel ist, den Zustand eines Gebäudes zu verbessern, damit es wieder bewohnbar und sicher ist.

In der Wirtschaft stehen hinter dem Wort Sanierung die Massnahmen, die getroffen werden müssen, damit eine Rückkehr in die Gewinnzone erwirtschaftet werden kann.

Sanierung und Unterdeckung in Zusammenhang mit Vorsorgeeinrichtungen sind Worte, die 2009 durch den Pressewald gepeitscht wurden. Doch die Pensionskassen haben sich nicht ins Bockshornjagen lassen. Sie haben dort, wo es nötig war, Sanierungsmassnahmen ausgearbeitet, abgesprochen und umgesetzt.

Doch Stiftungsräte können nicht einfach ein Lied anstimmen und sagen: «Jetzt ist alles gut.» Noch immer stehen Fragen im Raum, die es zu beantworten gilt. In dieser Ausgabe befasst sich die «Schweizer Personalvorsorge» mit der Sanierung in der Praxis der beruflichen Vorsorge. So werden spezielle Fragen von Stiftungsräten aufgenommen, zum Beispiel, ob Sanierungsklauseln zwingend ins Reglement gehören oder ob die gesetzliche Regelung nicht schon ausreicht. Oder es wird aufgezeigt, wie ein Massnahmenkatalog die Arbeit eines Stiftungsrats erleichtern kann. In der Oktober-Ausgabe der «Schweizer Personalvorsorge» kommen die Experten zum Thema Sanierung zu Wort.