Der grünliberale Nationalrat ist bisher nicht als profunder Kenner der 2. Säule aufgefallen. Dennoch dürfte ihm nicht entgangen sein, dass Bundesbern die progressiv ausgestalteten Beitragssätze seit einem Vierteljahrhundert korrigieren möchte.
Entgangen sein dürfte ihm jedoch, was das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im Vorfeld der im September 2017 gescheiterten Altersreform 2020 zu diesem Thema geschrieben hat. «Die Behauptung, die Staffelung der Altersgutschriften in der beruflichen Vorsorge benachteilige die Älteren auf dem Arbeitsmarkt, ist eine reine Vermutung.» Es gebe keinen Beleg dafür. Dabei verwies das BSV auf eine vielzitierte Studie der Uni Basel.
An Studien darf man zweifeln. So wären mit jener BVG-Revision, die im September 2024 an der Urne abgelehnt wurde, die Beitragssätze dennoch angepasst worden. Statt vier hätte es nur noch zwei gegeben: Bis zum Alter von 44 Jahren war ein Satz von 9 % vorgesehen, ab 45 Jahren einer von 14%.
Jede Veränderung an einem Hebel des BVG hat Auswirkungen an anderer Stelle. So wären die niedrigeren Beitragssätze von 9 und 14% mit einem höheren versicherten Lohn berechnet worden – infolge der gleichzeitigen Anpassung des Koordinationsabzugs.
Eine Ausweitung des Obligatoriums ist für die Vorsorgeeinrichtungen ein No-Go. Nur eine gleichzeitige Senkung des Mindestumwandlungssatzes könnte hier einen Ausgleich schaffen – wäre politisch jedoch chancenlos.
Damit nicht genug: Was passiert mit der Übergangsgeneration? Wer übernimmt die geschätzten 30 Mrd. Franken, um die tieferen Beiträge der über 45-Jährigen auszugleichen? Alles schon gehabt, zigfach diskutiert. Der Vorstoss des Grünliberalen ist ohne Milliardenzahlungen nicht umsetzbar; noch wird er die Zuwanderung bremsen.
Und überhaupt: Wenn Unternehmen die Lohnnebenkosten für ältere Mitarbeitende senken wollen, haben sie im überobligatorischen Bereich längst die Möglichkeit dazu. Solche Modelle existieren – und werden seit langem praktiziert.
Zuwanderung? Das BVG soll es richten