Woher kommt also die Vorstellung, ältere Arbeitnehmende seien teurer? Häufig sind es weniger die unterschiedlichen Sozialabgaben als die Lohnunterschiede, die bewirken, dass gewisse ältere Arbeitnehmende mehr kosten. Diese höheren Löhne müssen jedoch in Relation zu ihrem Mehrwert betrachtet werden. Würden Sie beispielsweise bei einer Scheidung einem kostengünstigen Hochschulabgänger gegenüber einem gestandenen Anwalt mit jahrelanger Erfahrung, der 20% teurer ist, den Vorzug geben? Doch es gibt auch Situationen, in denen das höhere Gehalt älterer Arbeitnehmender nicht unbedingt auch eine höhere Leistung widerspiegelt.
Fast ein Viertel aller Unternehmen wenden immer noch altersabhängige Lohntabellen an. Und knapp zwei Drittel aller Unternehmen gewähren zusätzliche Ferienwochen, beispielsweise ab 50 Jahren. Eine Woche Ferien entspricht jedoch fast einem Fünfzigstel eines Jahres und somit 2% Mehrkosten, die ausschliesslich vom Arbeitgeber getragen werden. Natürlich sind solche Massnahmen Ausdruck einer Personalpolitik, die Mitarbeitende mit fundierten Kenntnissen über Produkte, Kunden und Lieferanten schonen und an sich binden möchte. Aber auch eine attraktive berufliche Vorsorge spielt bei der Rekrutierung und Mitarbeiterbindung eine wichtige Rolle. Dennoch ist die Forderung nach der Abschaffung der Altersstaffel bei den Löhnen oder zusätzlicher Ferienwochen deutlich seltener zu hören als der Ruf nach einer Glättung der Altersgutschriften.
8% weniger für Pensionierte
Die Altersgutschriften steigen nur bis zum Alter von 65 Jahren, ab 66 fallen sie weg, da die berufliche Vorsorge dann nicht mehr obligatorisch ist. Dasselbe gilt für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Und bei den anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) ist lediglich der Lohnanteil über 1400 Franken im Monat beitragspflichtig. Dieser Freibetrag ist umso bedeutender, als der durchschnittliche Beschäftigungsgrad von Personen über 65 Jahren bei etwa 40% liegt. Wer in diesem Alter eine Teilzeitstelle hat, die für eine Vollzeitstelle den Medianlohn zahlt, hat somit nur auf 1300 Franken pro Monat Lohnbeiträge zu entrichten. Arbeitet diese Person Vollzeit, so kostet sie den Arbeitgeber 8 % weniger als jemand im Alter von 55 Jahren. Bei einem Medianlohn spart ein Arbeitgeber mit einem Rentner etwa 6700 Franken pro Jahr und somit fast einen Monatslohn.
Diese Beispiele zeigen: Unterschiede bei den Sozialabgaben sind ein schlechter Vorwand, um ältere Arbeitnehmende nicht einzustellen. Oft wiegen bei diesen Entscheidungen Vorurteile, mangelnde Kompetenzen oder die Lohnerwartungen viel schwerer als die geringen Unterschiede bei den Sozialabgaben. Und bei den über 66-Jährigen fällt dieser Unterschied sogar zugunsten der Rentner aus.
Zu alt, zu teuer?