Ständerätinnen und Ständeräten wird etwa nachgesagt, sie betrieben in der kleinen Kammer vor allem Parteipolitik und agierten weniger im Interesse ihres Standes. Besonders gilt dieser Vorwurf jenen, die zuvor im Nationalrat sassen und weiterhin ihre bisherigen Interessengruppen vertreten.
Der St. Galler SVP-Ständerätin Esther Friedli wird man das in einem konkreten Beispiel kaum unterstellen: Sie setzt sich für Grenzgänger ein, die ihr Brot im Fürstentum Liechtenstein verdienen - mehrheitlich dürften dies St. Gallerinnen und St. Galler sein.
Konkret verlangt sie mit der Motion 25.4652, dass Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort Liechtenstein den steuerlichen Abzug von Beiträgen in die Säule 3a auch in Zukunft geltend machen können - wie dies bisher möglich war.
Von der pragmatischen zur juristisch korrekten Lösung
Das Kantonale Steueramt St. Gallen hat Abzüge für Einzahlungen in die Säule 3a bislang zugelassen. Nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) setzt die Eröffnung beziehungsweise die Äufnung einer Säule-3a-Lösung in der Schweiz jedoch zwingend eine Versicherung in der schweizerischen AHV voraus. Dasselbe gilt folglich für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Diese Regelung betrifft alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort im Ausland.
Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung auf Anfrage von «Schweizer Personalvorsorge» schreibt, hat sie im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit festgestellt, «dass einzelne Kantone in der Vergangenheit Beiträge an die Säule 3a von Personen, die in der Schweiz keiner AHV/IV-Pflicht unterstellt sind, steuerlich zum Abzug zulassen.» In einem Kreisschreiben vom 22. Dezember 2025 forderte sie die Kantone deshalb auf, ihre Praxis entsprechend anzupassen.
Der Bundesrat stützt diese Haltung. Er schreibt in seiner Stellungnahme vom 11. Februar 2026, Einrichtungen der Säule 3a, die in Liechtenstein arbeitenden Personen eine solche Versicherung anbieten, handeln bundesrechtswidrig. Aufgrund des in der Schweiz geltenden 3-Säule-Prinzips könne in der Schweiz nur in die Säule 3a einzahlen, wer auch in der AHV versichert ist.
Kein Anlass, Grenzgänger anderer Kantone unterschiedlich zu behandeln
Der Vorstoss von Esther Friedli zielt nicht auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger allgemein, sondern ausdrücklich auf Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die in Liechtenstein arbeiten und dort den Sozialversicherungen unterstellt sind. Der Bundesrat erkennt jedoch keine Rechtfertigung, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger anderer Wohnkantone unterschiedlich zu behandeln.
2024 arbeiteten laut dem liechtensteinischen Amt für Statistik 15'262 Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz im Fürstentum Liechtenstein. Diese Zahl hat laut Friedli in den letzten Jahren stark zugenommen. Ein grosser Teil dürfte in den angrenzenden Regionen des Kantons St. Gallen wohnen, insbesondere im Rheintal, Sarganserland und Werdenberg.
Friedlis Vorstoss war am ersten Sessionstag im Ständerat traktandiert. Für den Mitte-Ständerat Erich Ettlin aus Kerns im Kanton Obwalden ist das Problem zumindest geographisch weit weg - «von der Innerschweiz aus gesehen ist das sehr im Osten», wie Ettlin bemerkte.
Hingegen als diplomiertem Steuerberater dürfte ihm das Thema sehr nah sein. Er stellte deshalb den Ordnungsantrag, das Geschäft zur Vorprüfung an die zuständige Kommission zu überweisen. «Es handelt sich hier wirklich um einen Spezialfall, den zu prüfen sich lohnen würde», meinte der Obwaldner.
Modethema: Erwerbsarbeit im Alter
Wie so vieles im Leben scheinen auch parlamentarische Vorstösse Modeströmen zu unterliegen. Vor ein paar Jahren zielte gefühlt jeder zweite Vorstoss auf die Anlagepolitik der Vorsorgeeinrichtungen. Es soll sichergestellt werden, dass nur in grüne und nachhaltige Produkte investiert wird und sich ja keine Rüstungsaktien im Portefeuille verirren. Derartige Bestrebungen sind nicht mehr en vogue.
Aktuell lautet das Modethema: Weiterbeschäftigung nach dem AHV-Alter zwecks Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Ernsthaft an die Hand genommen hat dieses Thema der Luzerner FDP-Nationalrat Damian Müller mit seiner Motion 23.3596: «Massnahmenpaket zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels durch die Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit nach dem ordentlichen Rentenalter». Eingereicht wurde sie in der Sommersession 2023.
Im April 2025 zog Müller seinen Vorstoss zugunsten zweier Kommissionsmotionen zurück:
- 25.3423: Freibetrag nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters erhöhen und regelmässig anpassen
- 25.3424: Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen
Mit der ersten Motion wird der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass der Freibetrag für selbstständige und unselbstständige Erwerbstätige nach Erreichen des Referenzalters von heute 16 800 Franken auf neu 21 800 Franken pro Jahr angehoben wird. Dieser Betrag soll regelmässig an den Mischindex angepasst werden. Die Motion wurde inzwischen von beiden Räten angenommen.
Mit der zweiten Motion soll der Bundesrat einerseits den Zuschlag auf den Rentenbetrag bei Aufschub der AHV-Rente erhöhen und andererseits den heutigen Kürzungssatz beim Rentenvorbezug von 6.8% pro Jahr beibehalten oder gegebenenfalls erhöhen.
Sie wurde in der Sommersession vom Ständerat mit 32 Stimmen durchgewunken. Der Nationalrat versah sie jedoch mit einem Änderungsvorschlag. Genau deshalb musste sich der Ständerat in der ersten Woche der laufenden Frühjahrssession erneut damit befassen.
Schnell und ohne Verzögerung
Im Motionstext heisst es, der Bundesrat solle die Massnahmen «in die nächste AHV-Revision aufnehmen». Diese Formulierung wollte die vorberatende Kommission und schliesslich auch die Mehrheit im Nationalrat streichen.
Grenzgänger und Rentner im Fokus der Sozialpolitik