Referenzalter 65, ein zweischneidiges Schwert
Die Lebenserwartung steigt, doch der Eintritt ins Berufsleben erfolgt immer später – beides setzt die Altersvorsorge zunehmend unter Druck.
WeiterlesenMag sein, dass zwischenzeitlich die Mehrheit der Pensionskassen Wahlsparpläne anbietet, doch leider noch bei weitem nicht alle. Dabei wären gerade die Wahlsparpläne ein probates Mittel, um Lücken in der beruflichen Vorsorge eigenverantwortlich zu schliessen.
Bereits seit dem Jahr 2006 sind solche Lösungen gemäss BVV2, Art. 1d zulässig. Mit den Wahlsparplänen wurde dem gesellschaftlichen Bedürfnis Rechnung getragen, individuelle Verbesserungen (oder Verschlechterungen) in der beruflichen Vorsorge zuzulassen. Damit die kollektive berufliche Vorsorge nicht zur À-la-carte-Individualvorsorge verkommt, hat der Verordnungsgeber hierfür einen engen Spielraum definiert. So muss beispielsweise der Beitrag des Arbeitgebers in allen Wahlsparplänen gleich hoch sein und der Plan mit den tiefsten Beitragsanteilen muss mindestens zwei Drittel der Beitragsanteile des Vorsorgeplans mit den höchsten Beitragsanteilen betragen.
Weshalb also können immer noch rund die Hälfte aller versicherten Personen nicht von solchen Wahlsparplänen profitieren? Einerseits ist die Voraussetzung für deren Einführung, dass der Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Beiträge übernimmt. Andererseits hört man oft das Argument, dass sich nur besserverdienende Personen einen höheren persönlichen Sparbeitrag leisten können. Entsprechend wehren sich oft Gewerkschaften gegen die Einführung von Wahlsparplänen. Ganz nach dem Motto: Wenn die einen schon nicht können, sollen die anderen auch nicht dürfen. Für mich ist dies kein überzeugendes Argument, zumal Lücken in der beruflichen Vorsorge auch durch freiwillige Einkäufe geschlossen werden können.
In den allermeisten Konstellationen ist das Einkaufspotenzial um ein Vielfaches höher, als ein zusätzlicher eigener Sparbeitrag über einen Wahlsparplan bringen würde. Entsprechend empfehle ich allen Versicherten, denen die Möglichkeit des Wahlsparplans in der eigenen Pensionskasse verwehrt ist, sich das Einkaufspotenzial ins eigene Altersparkapital berechnen zu lassen. Danach überprüft man, ob ein zusätzlicher Sparbeitrag von beispielsweise 2% des versicherten Lohns den eben berechneten Einkaufsrahmen sprengen würde oder nicht. Falls nicht, kann ein monatlicher Dauerauftrag in der Höhe des berechneten Sparbeitrags auf ein separates Rubrikkonto bei der eigenen Bank eingerichtet werden. Am Ende des Jahrs wird das so angesparte Geld als freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse einbezahlt. Könnten die monatlichen Zusatzbeiträge direkt über den Lohn abgerechnet werden, würde dieser «Workaround» überflüssig.
Bei vielen Pensionskassen wird ein Standardplan definiert, in dem die Versicherten, die keine Wahl treffen, automatisch versichert werden. Zusätzlich werden in der Regel zwei Sparpläne definiert, die
in zwei Schritten höhere individuelle Sparbeiträge beinhalten. Als Beispiel sei die Pensionskasse des Kantons Uri erwähnt, die ihren Versicherten zum «Basisplan» einen Plan «Plus1» und einen Plan «Plus2» – also einen Sparplan mit um 1% bzw. 2% des versicherten Lohnes erhöhten Sparbeiträgen – anbietet.
Beispiele aus der Praxis zeigen aber auch, dass Wahlsparpläne nicht zwingend höhere eigene Sparbeiträge zur Folge haben müssen. Die BVK hat zum Beispiel einen «Standard»-Plan definiert, in dem alle Personen versichert werden, die nicht aktiv eine Wahl treffen. Im «Top»-Plan kann die versicherte Person den eigenen Sparbeitrag um 2% erhöhen, im «Basis»-Plan um 2% des versicherten Lohns reduzieren. Letzteres ist für Versicherte von Nutzen, die sich in einer Lebensphase befinden, in der sie jeden Rappen zweimal umdrehen müssen und deshalb froh sind, für eine gewisse Zeit mehr Geld im Portemonnaie zu haben, als dieses in die Pensionskasse einzubezahlen.
Der Kampf gegen Wahlsparpläne wird teilweise mit harten Bandagen geführt, für mich in keiner Weise nachvollziehbar. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass auch versicherte Personen mit vergleichweise tiefen Einkommen nachfragen, ob sie ihre Sparbeiträge in die Pensionskasse erhöhen können, während versicherte Personen mit höheren Einkommen den Wunsch äussern, für eine gewisse Zeit die eigenen Sparbeiträge zu reduzieren. Es ist deshalb höchste Zeit, dass alle Pensionskassen ihre Versicherten fragen dürfen: «Dörfs es bitzli meh (oder weniger) sy?».
Die Lebenserwartung steigt, doch der Eintritt ins Berufsleben erfolgt immer später – beides setzt die Altersvorsorge zunehmend unter Druck.
WeiterlesenDer Mindestumwandlungssatz beträgt 6.8%, das dürfte einigermassen bekannt sein. Umhüllende Kassen wenden – das ist ebenfalls bekannt – einen einheitlichen tieferen Umwandlungssatz über das ganze obligatorische und überobligatorische Altersguthaben an (Anrechnungsprinzip) und vergleichen dann die daraus resultierende Rente mit der Schattenrechnung (nur obligatorisches Kapital zu 6.8% umgewandelt). Der höhere der beiden Beträge kommt dann zur Auszahlung. Alternativ zum Anrechnungsprinzip gibt es die Splitlösung, in der Obligatorium und Überobligatorium klar getrennt werden.
WeiterlesenWäre die Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge als Produkt im Supermarkt zu haben, würde sie zweifellos das Etikett “Profitieren Sie dreifach” erhalten. In der Tat: Wer im Rentenalter arbeitet und weiter bei der Pensionskasse versichert ist, profitiert dreifach.
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Dörfs es bitzli meh (oder weniger) sy?