Die «goldene Regel» der Zukunft | Schweizer Personalvorsorge
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Die «goldene Regel» der Zukunft

Auch wenn in den letzten Jahren immer mehr Pensionskassen einen Grossteil der erzielten Rendite an die aktiven Versicherten weitergegeben haben, fällt auf, dass die effektive Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten weit hinter den stolz kommunizierten Renditen der allermeisten Pensionskassen hergehumpelt ist. Es ist deshalb logisch, dass das Gros der Arbeitnehmenden enttäuscht ist von der eigenen Pensionskasse.

15.01.2026
Lesezeit: 3 min

Von besserverdienenden Versicherten höre ich zudem, dass sie mit einer 1e-Lösung selbst dann besser gefahren wären, wenn sie ihr Geld risikoaverser angelegt hätten als ihre Pensionskasse selber. Man muss den Enttäuschten recht geben.

Fakt ist, dass die obligatorische beruf­liche Vorsorge in der Schweiz seit ­Bestehen auf Solidaritäten aufbaut: ­zwischen Jung und Alt, Besser- und Schlechterverdienender, Frühsterbenden und Langlebenden, Risikotragenden und Risikobefreiten und so weiter und so fort. Diese Solidaritäten aufzulösen, wäre meines Erachtens der Holzweg für die 2. Säule, der unbedingt zu vermeiden ist. Deshalb bin ich auch im Lager der Gegner von 1e-Lösungen und halte gar nichts von der freien Pensionskassenwahl. Für den individuellen Teil ohne Solidaritäten gibt es in der Schweiz die 3. Säule, dank des 3a-Teils teilweise sogar steuerbegünstigt. 

Bleibt also die Frage, wo die Grenze zwischen gewollter Solidarität und unerwünschter Umverteilung liegt. Wie kann Solidarität für alle Destinatäre, also sowohl für die aktiven Versicherten als auch für die Rentenbeziehenden, transparent und verständlich aufgezeigt werden? Und wie kann Umverteilung verhindert, vermieden, rückgängig oder zumindest transparent gemacht werden?

Zu Beginn der obligatorischen beruflichen Vorsorge im Jahr 1985 war die Sache relativ einfach. Der BVG-Mindestzinssatz wurde auf 4% festgelegt, und das implizite Zinsversprechen im BVG-Umwandlungssatz von 7.2% entsprach ebenfalls den genannten 4%. Dank des risikofreien Zinsniveaus, das damals konstant weit über 4% lag, und der schönen Börsengewinne in den 1990er Jahren konnte Jahr für Jahr über Besserverzinsungen bei den aktiven Versicherten und Rentenerhöhungen in paritätischen Organen diskutiert werden. Trotz der beiden Jahre 1990 und 1991, als die Inflation von über 5% den BVG-Mindestzins auffrass, hat die «goldene Regel» der Altersvorsorge funktioniert: Während langer Zeit ging die Verzinsung der Altersguthaben mit dem Anstieg der Löhne einher – unerwünschte Umverteilung war kein Thema.

Bekanntlich kollabierten in der Folge nicht nur die risikofreien Zinsen (und die Inflation), sondern auch der scheinbar in Stein gemeisselte BVG-Mindestzinssatz von 4% musste abgesenkt werden, samt politischem Gejammer von links bis rechts. Was hingegen weitgehend unter dem politischen und medialen Radar geflogen ist, waren die gigantischen Kosten, die die Absenkung der technischen Zinsen mit sich brachten. Was waren schon die Pensionierungsverluste wegen überhöhter Umwandlungssätze im Vergleich zu den Aufwertungskosten der Rentenbestände in dieser Zeit?

Klar, die Rentenbeziehenden haben darauf gepocht und juristisch recht bekommen, dass die Rentenhöhen im Grundsatz nicht angetastet werden dürfen. Die gesamte Zeche haben die risikotragenden Aktivversicherten bezahlt, die Jahr um Jahr um ihre redlich verdiente Rendite gebracht wurden. Man könnte nun argumentieren, dass bei einem künftigen Zinsanstieg die Rentendeckungskapitalien auch wieder abgewertet werden können, was logischerweise die Deckungsgrade der Pensionskassen anheben wird. Spätestens dann werden aber auch die Stimmen der rentenbeziehenden Babyboomer laut, die seit Jahren nach einer Teuerungsanpassung rufen.

Die Implementierung von Beteiligungsmodellen – wo nicht bereits geschehen – ist deshalb für alle Pensionskassen dringend notwendig. Sie sollen nicht bloss die Verteilung von freien Mitteln (und noch nicht vollständig geäufneten Schwankungsreserven) regeln, sondern vor allem Transparenz schaffen über die gewollten ­Solidaritäten und die unerwünschten ­Umverteilungen der vergangenen zwei Jahrzehnte. Es ist zu hoffen, dass Letztere ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden können, bevor wir wieder über die Verabschiedung von Sanierungskonzepten in den obersten Organen diskutieren müssen.