Merkblatt-Teilliquidation-VE-mit-reglementarischen-Leistungen.pdf
Barbara Reichlin Radtke (ZSBA) referierte über die Gleichbehandlung bei Teilliquidationen. Dabei betonte sie, dass alle Massnahmen nach fachlich anerkannten Grundsätzen und unter Beachtung des Gleichbehandlungsprinzips erfolgen müssen: Gleiches ist gleich, Ungleiches ungleich zu behandeln. Die Gleichbehandlung zwischen Fortbestand- und Abgangsbestand sowie die Gleichbehandlung bei der Bildung und innerhalb von Gruppen ist zu berücksichtigen. Weitere Grundsätze sind Treu und Glauben, das Rechtsmissbrauchsverbot, Verhältnismässigkeit und das Prinzip, dass das Vorsorgevermögen dem Personal folgt. Bei einem kollektiven Austritt besteht ein Rechtsanspruch auf Mitgabe der kollektiven Mittel. Bei einer Überdeckung sollen nicht nur die verbleibenden Versicherten profitieren, und bei einer Unterdeckung nicht nur die Verbleibenden den Fehlbetrag tragen. Reichlin Radtke empfahl, das Teilliquidationsreglement möglichst präzise zu gestalten und sich genügend Zeit dafür zu nehmen. Ein Merkblatt der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden gibt Hinweise zum Mindestinhalt solcher Reglementsbestimmungen.
Mitarbeiterinnen und Stakeholder einbeziehen
Jeannette Canzani (Stiftung Auffangeinrichtung BVG) berichtete über die Digitalisierung bei der Auffangeinrichtung BVG. Da keine Standardsoftware die spezifischen Anforderungen der Auffangeinrichtung BVG abdeckte, entwickelte diese eine firmeneigene, prozessorientierte Lösung. Kunden werden über Webformulare geführt, es gibt kein offenes Mail. Da dies bei einigen Personen auf Widerstand stösst, seien Ruhe und Verständnis gefragt. Die Mitarbeiterinnen werden aktiv eingebunden: Sie können Verbesserungsvorschläge einbringen und erfahren, welche von der IT umgesetzt werden. Trotz anfänglicher Unsicherheit erkennen die Mitarbeiterinnen die Vorteile des Systems, Dossiers sind sofort verfügbar. Canzani empfiehlt, Mitarbeiterinnen einzubinden und Zeit zum Lernen einzuplanen. Ebenso wichtig sei die Einbindung der Stakeholder. Sie erläuterte zudem BVG Exchange sowie das neue Tool BVG Match, das Aus- und Eintrittsdaten von Versicherten abgleicht. Bei Übereinstimmung informiert das System die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen, sodass die Freizügigkeitsleistung übertragen werden kann.
Haftpflichtversicherung für Stiftungsräte
Ivona Uzelac und Mirjam Kintz-Krebs (beide von AON) gaben einen Überblick über Haftpflichtversicherungen für Stiftungsmitglieder und verschiedene Deckungsmöglichkeiten. In der Schweiz ist die Mitversicherung von Stiftungsrätinnen in firmeneigenen Pensionskassen über D&O-Policen weit verbreitet, da sie kostengünstig und einfach ist. Die PTL-Versicherung bietet zusätzliche Versicherungen: D&O für versicherte Personen der Pensionskasse, Berufshaftpflichtversicherung und Vertrauensschadenversicherung (Crime). Für 2026 sind in der Schweizer Personalvorsorge in der Rubrik Rechtsfragen Artikel geplant, die Versicherungsmöglichkeiten und Fallstricke bei der Deckung vertiefen.
Anschliessend gab es noch eine Podiumsdiskussion zu den Aufgaben, Erwartungen und Zusammenspiel zwischen Revisionsstelle und Geschäftsführung sowie einen Netzwerk-Apéro.
Fotos: Regina Dinally
6. Vorsorge-Summit