Money, Money, Money | Schweizer Personalvorsorge
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Die berufliche Vorsorge hat ein neues Hype-Thema: Die steigenden Kapitalbezüge bei der Pensionierung. Ein Blick in die Neurentenstatistik lässt in der Tat aufhorchen, denn allein zwischen 2015 und 2022 ist die Summe der jährlichen Kapitalbezüge von 5.4 auf 11.5 Mrd. Franken gestiegen. Nicht mit eingerechnet sind dabei die Bezüge von Freizügigkeitsleistungen, die ohnehin nicht verrentet werden können. Diese Entwicklung als Vertrauenskrise im BVG zu brandmarken, ist mit Sicherheit verfehlt. Ein Teil der Kritik ist allerdings nicht aus der Luft gegriffen, wie eine Spurensuche in vier Thesen verdeutlicht.

10.06.2024
Lesezeit: 2 min

These 1: Die Gründe für den steigenden Kapitalbezug sind vielfältig

Es ist zwar korrekt, dass sinkende Umwandlungssätze Versicherte eher dazu verleiten, Kapital zu beziehen. Wichtiger sind aber andere Effekte, etwa die "Demokratisierung" der Finanzmärkte. Im Vergleich zu früher ist es einfacher möglich, mit einem Online-Broker und mehreren Exchange Trades Funds (ETF) ein passendes privates Portfolio aufzubauen. Ausserdem bestätigen mehrere Kassen, dass Kapitalbezugsquoten stark mit der Migration zusammenhängen. Der Schluss liegt darum nahe, dass diese Versicherten z.B. Wohneigentum in ihren Heimatländern erwerben und dann von der AHV-Rente leben. Die Liste liesse sich fortsetzen.

These 2: Die Rente muss im Vordergrund stehen

Allerdings - und dieser Punkt kann nicht genügend betont werden - ist die berufliche Vorsorge eine Sozialversicherung. Ihre Hauptaufgabe besteht neben den Risikoleistungen in der finanziellen Absicherung des Alters. Und dazu gehört primär das Ausschütten von Renten. Dessen ungeachtet gibt es legitime Gründe für einen Kapitalbezug. Doch bei zu hohen Rücknahmen stellt sich rasch die Frage der Existenzberechtigung: Eine kapitalgedeckte 2. Säule, die die Versicherten im Kern zu steuerprivilegiertem Alterssparen anhält, muss sich vom individuellen Vorsorgen unterscheiden. Die Rente muss daher im Vordergrund stehen.

These 3: Auch Kapitalbezüge stellen Leistungen der beruflichen Vorsorge dar

Die klare Priorität für die Rente darf allerdings nicht dazu führen, dass Kapitalbezüge gar nicht als Leistungen der 2. Säule gezählt werden. Wer die im Durchschnitt sinkenden, neuen Altersrenten mit Sorge betrachtet, muss sich also bewusst sein, dass sich dies zum Teil durch die höheren Kapitalbezugsquoten erklären lässt. Geld, das in Form von Kapital bezogen wird, steht naheliegenderweise nicht für eine PK-Rente zur Verfügung. Dennoch handelt es sich um gleichwertige Leistungen aus der beruflichen Vorsorge, die nicht geringgeschätzt werden dürfen.

These 4: Die Pensionskassen sind die erste Adresse

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit haben auch seitenweise Zeitungsinserate von Banken und Versicherungen mit Tipps und Empfehlungen zum Kapitalbezug einen Einfluss. Versicherte, die sich in finanzplanerischer Hinsicht beraten lassen, treffen den einmaligen Entscheid zwischen Rente und Kapital zweifellos bewusster und mit mehr Informationen. Wenn jedoch die Beraterin oder der Berater eilfertig gleich ein Vermögensverwaltungsmandat für das bezogene Kapital anbietet, darf man sich zumindest fragen, ob die Rentenoption mit all ihren Vorzügen herausgestrichen wird. Hier kommen die Pensionskassen ins Spiel: Als Hüterinnen der Altersvorsorge ihrer Destinatäre sollen sie nicht bevormunden, aber ihr Licht auch nicht unter den Scheffel stellen.