Der Waadtländer FDP-Ständerat Pascal Broulis wollte mit seiner Motion 24.4330 die berufliche Vorsorge der jungen Arbeitnehmenden verbessern. Vergebens. Der Vorstoss wurde in der zurückliegenden Sommersession im Ständerat mit 31 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen versenkt.
Es ist ein Problem, das nur wenige kennen und nur wenige betrifft. Dennoch lohnt es sich, diesen Systemfehler näher zu betrachten –
auch wenn das Anliegen vorläufig vom Tisch ist.
«Ich muss sagen», erklärte der Kommissionssprecher Erich Ettlin im Ständerat: «Ich musste den Text zweimal lesen, er ist relativ kompliziert – nicht, weil er im Original auf Französisch ist, sondern weil er sehr, sehr technisch ist.»
Der Artikel ist nicht nur technisch, er ist auch überflüssig. Broulis wollte Artikel 60a Absatz 2 der BVV2 abändern. Allein dessen Formulierung ist eine Zumutung und sei deshalb hier in einem Textkasten ausgelagert. Im Kern geht es darum, dass vor dem 25. Altersjahr getätigte Einzahlungen in die Säule 3a spätere Einkaufsmöglichkeiten in die 2. Säule einschränken.
Das geht so: Obligatorisch BVG-versichert ist man erst ab dem 25. Lebensjahr. Jedoch können bereits ab 18 Jahren Einzahlungen in die gebundene Säule 3a geleistet und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Macht später jemand nach einem Karrieresprung und einer Lohnerhöhung Einkäufe in die Pensionskasse, ist dies nur beschränkt möglich, sofern vor dem 25. Altersjahr in die Säule 3a eingezahlt wurde. Die mögliche Einkaufssumme reduziert sich um das 3a-Guthaben nach dem vollendeten 24. Altersjahr.
Diese Bestimmung gilt eigentlich für Selbstständigerwerbende. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Selbstständigerwerbende mit einem üppigen 3a-Vermögen später zusätzlich in grossem Stil Einkäufe in die 2. Säule tätigen können, falls sie sich anstellen lassen und dadurch obligatorisch versichert werden.
Ob diese Überregulierung für Selbstständigerwerbende gerechtfertigt ist, sei dahingestellt. Definitiv kontraproduktiv ist sie für Angestellte, die bereits in jungen Jahren vorbildlich an ihre Vorsorge gedacht haben.
Wenig überzeugend ist daher das Gegenargument von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, wonach keine 5% der U24 in die Säule 3a einzahlen.
Die Ironie der Geschichte: Liebe U24, vergesst die Säule 3a. Ihr werdet später nur dafür bestraft.
Care-Arbeit gehört nicht ins BVG
Eine weitere Motion, die in der Sommersession traktandiert war, ist ebenfalls vom Tisch: Motion 24.3920 von Mathilde Crevoisier Crelier zur Berücksichtigung der Care-Arbeit auch in der 2. Säule. Die SP-Ständerätin aus dem Kanton Jura wollte einkommensabhängige Betreuungsgutschriften im BVG einführen. Bei tiefen Einkommen sollten sie höher ausfallen, mit steigendem Einkommen entsprechend sinken. Finanziert werden sollten sie über den Sicherheitsfonds.
Mathilde Crevoisier Crelier zog ihre Motion vor der Debatte zurĂĽck - nicht ohne die Gelegenheit zu nutzen, «dramatische Feststellungen» zu machen. Nach ihren Aussagen beträgt der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern nach einem einzigen Berufsleben im Schnitt 16%. Bei den Altersrenten hingegen beläuft sich die Differenz auf 31%.Â
«Dieser Einkommensunterschied ist vollständig auf die berufliche Vorsorge zurückzuführen», sagte die Jurassierin. Bei der AHV sei der Unterschied zwischen Frauen und Männern praktisch null. Den Vorstoss zog sie zugunsten der anderen Reformvorhaben zurück – in der Hoffnung, dass die nächste Reform tatsächlich dazu beiträgt, den Unterschied zwischen Mann und Frau in der beruflichen Vorsorge zu verringern.
Freiwillig weiterarbeiten - wie lange noch?
Wie berichtet, ist Bundesbern bemüht, um die freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu fördern. Damit sind wir bei der Motion 25.3424, die die vorberatende Kommission des Ständerats im April 2025 eingereicht hat. Wer über das ordentliche Rentenalter arbeitet, soll mit höheren Zuschlägen belohnt werden. Wer sich vor dem AHV-Alter pensionieren lässt, soll je nach der Anzahl Erwerbsjahre einen stärkeren Kürzungssatz in Kauf nehmen müssen.
Kaum eingereicht, wurde die Motion vom Ständerat vor einem Jahr einstimmig angenommen. Das hinderte den Nationalrat jedoch nicht daran, in der Wintersession an der Vorlage zu schrauben. Das Ziel blieb dasselbe, doch beim Weg dorthin schuf er eine Differenz: Die Motion sollte unabhängig von der Reform AHV 2030 umgesetzt werden.
Dies wiederum hält der Ständerat fĂĽr keine gute Idee. In der FrĂĽhjahrssession 2026 erklärte FDP-Ständerat Damian MĂĽller: «Ja, wir wollen rasch bessere Anreize und wir wollen die Weiterarbeit stärken. Aber wir wollen dem Bundesrat nicht vorschreiben, dass er zwingend ausserhalb der Reform AHV 2030 handeln muss.» Damit blieb der Ständerat an seiner Version.Â
Folglich musste der Nationalrat in der zurückliegenden Sommersession erneut über das Thema debattieren, folgte diesmal aber dem Ständerat und entschied sich für die ursprüngliche Fassung. Man hätte Zeit sparen können, wenn der Nationalrat schon in der Wintersession dem Vorschlag des Ständerats gefolgt wäre. Doch die Zeit scheint bei diesem Thema keine Rolle zu spielen: 15 Jahre sind mittlerweile vergangen, seit der damalige FDP-Bundesrat Johann Schneider-Ammann am Swiss Economic Forum 2011 in Interlaken die Fachkräfteinitiative lancierte.
So oder so passte das Thema zur Stimmung nach der abgelehnten 10-Millionen-Schweiz-Initiative der SVP. Manche sind der Ansicht, mit Anreizen zur Weiterarbeit lasse sich der Fachkräftemangel entschärfen.Â
Ob nach Einführung dieser Anreize überhaupt noch jemand vom Fachkräftemangel sprechen wird? «Was durch die künstliche Intelligenz auf uns zukommt, wird dramatisch werden», sagte Ruedi Noser in einem Interview mit der SonntagsZeitung. Die Produktivitätssteigerung dank KI sei unübersehbar. Der Zürcher mit Glarner Akzent sass von 2003 bis 2023 im Bundesparlament. Zudem sagte der Informatikunternehmer im Interview: «Es kann gut sein, dass wir heute mit unseren 700 Mitarbeitenden mehr leisten als vor zehn Jahren mit 1000 oder 1200 Leuten.»
Wer jung vorsorgt, wird später ausgebremst