Typisch nämlich geht so: Aufstehen, Zmorge, Stau oder stoh, Znüni im Gschäft, Zmittag, Zvieri, Stau oder stoh, Znacht, Licht ab, Aufstehen und wieder von vorn. Typisch ist darum auch: Ein Arbeitgeber, eine Pensionskasse, eine Eintrittsschwelle, ein Koordinationsabzug, ein Sparbeitrag, ein Risikobeitrag - und am Ende des Arbeitslebens dann eine Rente.
Atypisch ist alles, was nicht typisch ist. Also beispielsweise Aufstehen, Zvieri, Stau oder stoh, Znacht im Gschäft, Zmorge im Gschäft, Stau oder stoh, Licht ab, Aufstehen und wieder von vorn. Ein phasenverschobenes Arbeitsleben gewissermassen, dem auch bei Schichtzulagen und Stundenlohn letztlich ein Arbeitgeber, eine Pensionskasse, eine Eintrittsschwelle, ein Koordinationsabzug, ein Sparbeitrag, ein Risikobeitrag und schliesslich eine Rente zugrunde liegt.
Der Komparativ – atypischer – geht dann möglicherweise so: Aufstehen, Zmorge, Stau oder stoh, Znüni im Gschäft, Zmittag im Stau oder im Stoh, Zvieri in anderem Gschäft, Stau oder stoh, Znacht, Licht ab, Aufstehen und wieder von vorn. Bei solch einem Arbeitsleben im Komparativ sind also zwei Arbeitgeber involviert und damit in aller Regel auch zwei Pensionskassen. Da bei beiden Kassen die Eintrittsschwelle genommen und der Koordinationsabzug berücksichtigt werden muss, heisst das am Ende des Arbeitslebens allzu oft keine Rente von beiden Pensionskassen. Wer im Komparativ, also bei mehreren Arbeitgebern, tätig ist, kann verlangen, dass alle Beschäftigungsverhältnisse bei der Stiftung Auffangeinrichtung zusammengefasst werden. Was man wissen und bei seinen Arbeitgebenden durchsetzen muss – weshalb es nur selten gemacht wird.
Oder warum beim Arbeiten im Superlativ keine Rente rausspringt