Fast jede zweite neue IV-Rente wird heute aufgrund einer psychischen Erkrankung zugesprochen. Trotzdem fliesst nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Finanzhilfen der IV an Organisationen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen unterstützen. Insgesamt verteilt die IV jedes Jahr rund 155 Mio. Franken an Behindertenorganisationen. Der Verteilschlüssel hat sich über die Jahre jedoch kaum verändert, und das Geld ist über mehrjährige Verträge gebunden. Auf Menschen mit psychischen Behinderungen entfallen rund 34% der IV-Massnahmen, die entsprechenden Organisationen erhalten aber nur 13.6% der Finanzhilfen. Bei Menschen mit Sehbehinderungen stehen 2.4% der IV-Massnahmen 19% der Finanzhilfen gegenüber. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) führt Gespräche über neue Verteilkriterien. Eine Lösung dürfte aber auf sich warten lassen, schreibt srf.ch (14. August). Eine Neuverteilung der Gelder bleibe schwierig: Was die einen gewinnen, verlieren die anderen.
Blick in die Zukunft statt in den Rückspiegel
Zukunftsforscher Jakub Samochowiec (Gottlieb Duttweiler Institut) hält die Grundannahme – wonach die Zukunft in ihren Grundzügen der Vergangenheit ähnelt – für fragil, wie er in einem Interview mit bilanz.ch (14. August) erklärt. Die Wahrscheinlichkeit von Brüchen und Diskontinuitäten scheine heute höher zu sein als je zuvor seit dem Zweiten Weltkrieg: Auflösung der geopolitischen Nachkriegsordnung, Klimawandel, Alterung der Gesellschaft und KI. Die Pensionskassen diskutieren über technische Zinssätze, Umwandlungssätze oder Anlagerenditen. Die grundlegenden Annahmen des Systems selbst würden kaum hinterfragt, vor allem die Annahme eines dauerhaft stabilen wirtschaftlichen Wachstums. Die berufliche Vorsorge ist historisch eng mit der klassischen Festanstellung verbunden. Hier laute die Frage, wie soziale Sicherheit organisiert werden könne, wenn klassische Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen an Bedeutung verlören. Als Stiftungsrat einer grossen Pensionskasse würde er sich zunächst fragen: «Welche Annahmen über die Zukunft halten wir für so selbstverständlich, dass wir sie kaum noch als solche erkennen? Und was passiert, wenn sie sich als falsch erweisen?» Je früher wir über mögliche Zukünfte nachdächten, desto grösser sei die Chance, sie aktiv mitgestalten zu können.
Für Berater lukrativ, für Rentner riskant
In seiner Kolumne (tagblatt.ch, 17. August) schreibt Alt-Ständerat Paul Rechsteiner über den Trend zum Kapitalbezug, den er für beunruhigend hält. Als Grund für diese Entwicklung sieht er Berater, die aus Eigeninteressen zu einem Kapitalbezug raten, da sie daran mitverdienen: «Eine ganze Heerschar von Beratern, angefangen von Banken und Versicherungen bis hin zum VZ-Vermögenszentrum, raten eindringlich zum Kapitalbezug. Das oft begleitet von aggressivem Marketing.» Für die Altersvorsorge der Pensionierten sei das fatal. Nur schon mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung fahre man mit der Rente weit besser als mit dem Kapital. Mit der Pensionskassenrente gebe es zudem auch eine Witwen- oder Witwerrente. Auch den Kindern sei mit abgesicherten Eltern mehr gedient. Renditeversprechen stützten sich auf günstige Verläufe der Vergangenheit; real seien vor allem die Risiken. Keine noch so lukrative private Kapitalanlage könne bei der Rendite wirtschaftlich mit der Rente der Pensionskasse Schritt halten. Der Trend zum Kapitalbezug untergrabe das System der Altersvorsorge und müsse dringend umgekehrt werden. Wer statt Renten Kapitalbezüge andrehe, sei ein «Aasgeier auf Kosten der Altersvorsorge».
Werner C. Hug warnt (Finanz und Wirtschaft, 22. August) ebenfalls vor den Folgen des zunehmenden Kapitalbezugs in der 2. Säule: «Gewinnmaximierende Finanzdienstleister animieren zum Kapitalbezug und unterwandern damit die kapitalgedeckte zweite Säule mit komplexen Angeboten und degradieren sie zu einem Steueroptimierungsinstrument.»
Idee für die Schublade?
Albert Steck übt in seinem Kommentar (nzz.ch, 25. August) Kritik an der Forderung des Gewerkschaftsbunds (SGB) nach einer 13. Pensionskassenrente. Im Hinblick auf den Kapitalbezug zeigt sich laut Steck die Schwäche der Idee. Würde nun eine 13. Rente eingeführt, ohne den Kapitalbezug entsprechend um einen zusätzlichen Zwölftel aufzustocken, entstünde eine Ungleichbehandlung zwischen den beiden Bezugsformen. Er geht davon aus, dass die Forderung bald wieder in der Schublade verschwinden werde.
Aasgeier in der Vorsorge