Es ist die Zeit der Zikaden – die beste Gelegenheit, um einen Gang zurückzuschalten und das Leben zu geniessen. In einem Land, das im Frieden lebt, in dem niemand hungern muss und in dem Naturkatastrophen zwar hohe materielle Schäden verursachen, aber zum Glück selten tödlich enden.
Aus welchem Blickwinkel soll ich dieses Mal ĂĽber die berufliche Vorsorge sprechen?
Oft wird vergessen: Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) schafft einen Rahmen und legt gleichzeitig eine gesetzliche Mindestleistung fest. Innerhalb dieses (weiten) Rahmens hat das Führungsorgan die Aufgabe, eine Strategie zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Versicherten entspricht und auf deren Interessen ausgerichtet ist. Es geht immer darum, Risiken zu kennen und zu steuern – nicht unbedingt, sie zu vermeiden oder zu reduzieren.
Wenn wir also von «Strategie» sprechen, meinen wir nicht nur die Anlagestrategie.
Vereinfacht gesagt ist eine Pensionskasse eine Art Kasse, in die Geld ein- und wieder ausgezahlt wird. Die idealisierte Aufgabe des Führungsorgans – sei es Stiftungs- oder Verwaltungsrat – besteht darin, die Finanzierungsquellen und die Leistungen langfristig und ausgewogen zu optimieren.
Zu den Finanzierungsquellen gehören die reglementarischen Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, Einkäufe und freiwillige Beiträge sowie die Anlageerträge. Auf der Leistungsseite stehen unter anderem: der jährlich gutgeschriebene Zins, der durchschnittliche Zins, der Umwandlungssatz, die Leistungen bei Invalidität und Tod für einen klar definierten Personenkreis – und nicht zuletzt die Kriterien für die Verteilung allfälliger freier Mittel.
Diese Elemente prägen das strategische Profil eines Vorsorgeplans. Manche davon werden vom Arbeitgeber festgelegt – etwa die reglementarischen und freiwilligen Beiträge – und gelten damit verbindlich auch für den Stiftungsrat.
Andere Elemente hingegen, und das ist zentral, liegen in der Verantwortung des Führungsorgans selbst. So etwa die Wahl der Anlagestrategie. Natürlich kann und soll sich das Gremium dabei auf die Unterstützung von Fachleuten verlassen. Dennoch muss am Ende der gesunde Menschenverstand entscheiden – jene Form von Weisheit, die man von einem gut funktionierenden Stiftungsrat erwartet. Es geht um die Abwägung:
Soll man investieren und kurzfristige Schwankungen in Kauf nehmen, um langfristig eine bessere Rendite zu erzielen? Oder soll man Risiken vermeiden und dafür mit tieferen langfristigen Erträgen leben?
Klar ist: Eine gute Rendite schafft Spielraum für bessere Leistungen. Bleiben die Erträge aus, sind Sanierungsmassnahmen nötig – etwa, indem der jährlich gutgeschriebene Zins unter dem langfristig angestrebten Ziel liegt.
Die Strategie des Stiftungsrats besteht darin, einen geeigneten – aber flexiblen – Rahmen zu schaffen, um die Mittel im Interesse aller Beteiligten einzusetzen. Dazu gehören selbstverständlich die aktiven Versicherten und die Rentnerinnen und Rentner, aber auch der oder die Arbeitgeber sowie – nicht zu vergessen – die Allgemeinheit, die durch eine streng kontrollierte Garantie des Sicherheitsfonds eine Form der Solidarität übernimmt.
Sind wir in der Lage, über einfache – oder gar vereinfachende – Vergleiche hinauszudenken? Reicht es wirklich, die Qualität einer Pensionskasse nur anhand des Zinssatzes oder Umwandlungssatzes zu bewerten?
Wer eine gute Governance der Pensionskassen sicherstellen will, muss heute eine Strategie entwickeln, die alle entscheidenden Faktoren berĂĽcksichtigt. Eine Strategie, die die Entwicklung der Vergangenheit einbezieht und gleichzeitig fair und ausgewogen in die Zukunft blickt.
Nur mit diesem Einsatz – gepaart mit klarer, transparenter und kontinuierlicher Kommunikation – wird das Vertrauen in die 2. Säule wieder wachsen.
Einen schönen Sommer Ihnen allen!
Wie sieht die Strategie Ihrer Pensionskasse aus?