Vorsorgedaten per Mausklick - der Bundesrat soll es richten
Es hätte der Tag der 2. Säule werden sollen. Sechs Motionen zur beruflichen Vorsorge waren an jenem 6. März im Ständerat traktandiert. Eine Debatte fand aber nicht statt.
WeiterlesenDie Bildung einer Wertschwankungsreserve (WSR) ist eine direkte Folge der Anwendung des 2005 eingeführten Rechnungslegungsstandards FER26. Heute ist die WSR ein unabdingbares Verwaltungsinstrument der 2. Säule. Sie kann unter anderem eine kurzfristige Marktvolatilität abfedern. Ihr wird ein Zielwert zugewiesen, dessen Höhe in Abhängigkeit von den Anlagerisiken der strategischen Allokation festgelegt wird.
Damit schützt sich die Pensionskasse vor der Gefahr einer vorübergehenden Unterdeckung. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Anlageperformance nicht vollumfänglich für die Leistungen verwendet werden, zumindest nicht, solange die WSR nicht voll geäufnet ist.
Nehmen wir eine theoretische Pensionskasse, die mit 1000 25-jährigen Versicherten gegründet wurde. Es ist keine WSR vorhanden (es sei denn, ein grosszügiger Sponsor finanziert sie). Die Tabelle (siehe Download am Ende des Textes) veranschaulicht die Entwicklung verschiedener Szenarien.
Bei einer Inflationsrate von null Prozent kann bei einer durchschnittlichen strategischen Allokation eine Durchschnittsrendite von 3.00% erwartet werden (Spalte 1 der Tabelle). Wenn der jährliche Zinssatz auf Freizügigkeitsleistungen 2.25% beträgt, so beläuft sich der Deckungsgrad mit 65 Jahren auf 116.6%. Dieses WSR-Niveau von 16.6% ist ein angemessener Zielwert. Beträgt der technische Zinssatz 2.25% und der Umwandlungssatz 5.2% (1. Tabellenhälfte), dann beläuft sich die jährliche Rente auf 33.7% des letzten AHV-Lohns.
Daraus lassen sich zwei Erkenntnisse ableiten:
Die WSR kann ein Langlebigkeitsrisiko von 50% der Lebenserwartung finanzieren, d.h. die Situation, in der alle 1000 Versicherten 101 Jahre alt werden ...
Die WSR der Kasse (1000 Versicherte im Alter von 65 Jahren) resultiert in einem realen technischen Zinssatz von 0.87% für die laufenden Renten. Deshalb muss man sich genau überlegen, ob eine Senkung des technischen Zinssatzes beziehungsweise des Umwandlungssatzes sinnvoll sei.
Es ist auch nicht verboten, darüber nachzudenken, ob die Kasse ein Risiko eingeht, wenn sie den technischen Zinssatz bei 2.5% festlegt, um dadurch eine Verbesserung der Rente um 9.2% (Spalte 1 der 2. Tabellenhälfte) zu erzielen. Sie hätte eine WSR von 10.8% im Alter von 65 Jahren gebildet, was zu einem realen technischen Zinssatz von 1.6% führt und somit ein Langlebigkeitsrisiko von 25% der Lebenserwartung abdeckt, d.h. die Situation, in der die 1000 Versicherten 95 Jahre statt 89 Jahre alt werden.
Die Versicherten stehen bei Erreichen des Rentenalters immer häufiger und in immer mehr Vorsorgeeinrichtungen vor der komplexen Wahl zwischen einem Kapitalbezug oder einer Rentenleistung. Die Tabelle kann sie bei ihren Überlegungen mit ein paar nützlichen Informationen unterstützen.
Die Versicherten müssen darüber informiert sein, dass sie bei einem Kapitalbezug auf die Vorteile der WSR verzichten, die in der Kasse verbleibt.
Wer sich für einen Kapitalbezug entscheidet, sollte gut planen, um die Risiken der Volatilität der Anlagen und insbesondere das Langlebigkeitsrisiko tragen zu können. Während die Kasse bei der Abdeckung des Langlebigkeitsrisikos von den Vorteilen des Kollektivs profitiert, müssen einzelne Versicherte viel vorsichtiger sein. So ist beispielsweise ein Sicherheitsniveau von 25% für eine Kasse als vorsichtig einzustufen, nicht aber für einzelne Versicherte, die ein Sicherheitsniveau von mindestens 50% anstreben müssen. In diesem Fall ermöglicht das bezogene Kapital rein theoretisch eine Rente zu einem Umwandlungssatz von 4.45% (100% / 116.6% * 5.2%).
Ob der Steuervorteil, den man mit der Kapitalleistung zu erhalten glaubt, dies ausgleicht? Nichts ist weniger sicher!
Die Kommunikation im Zusammenhang mit der 2. Säule muss zwingend verbessert werden, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht!
Es hätte der Tag der 2. Säule werden sollen. Sechs Motionen zur beruflichen Vorsorge waren an jenem 6. März im Ständerat traktandiert. Eine Debatte fand aber nicht statt.
WeiterlesenBundeshausjournalisten kennen das Problem: Vor Abstimmungen, bei denen das Portemonnaie von uns allen betroffen ist, verlangen Chefredaktoren einen Artikel mit der Frage, welche Bevölkerungsgruppe von einem Ja und welche von einem Nein profitiert.
WeiterlesenDie Möglichkeit, nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a vorzunehmen, geht auf die Motion 19.3702 "Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen" zurück, die von Ständerat Erich Ettlin (Die Mitte) im Juni 2019 eingereicht wurde. Der Bundesrat setzte dieses Anliegen um, und die entsprechenden Änderungen traten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Weiterlesen
Hat die Wertschwankungsreserve wirklich nur eine einzige Funktion?