Motionen, Postulate und parlamentarische Initiativen
Die wichtigsten parlamentarischen Vorstösse, zusammengefasst von Michael Lauener, ASIP
Weiterlesen«Unglaublich! Die Mitte will zusammen mit der GLP, SP und Grüne die Einkäufe in die berufliche Vorsorge einschränken, lancieren beziehungsweise unterstützen dann aber eine Motion, die das BVG halbieren will und kommen damit durch den Nationalrat.»
Der, der das sagt auf LinkedIn, ist Andri Silberschmidt, FDP-Nationalrat aus dem Kanton Zürich. Doch der Reihe nach.
Fünffach statt zehnfach
Ein Jahr nach dem Scheitern der letzten BVG-Revision verlangte Mitte-Nationalrätin Yvonne Bürgin mit der Motion 25.4253 eine Reduktion des maximal versicherbaren BVG-Lohns und des damit verbundenen Steuerfreibetrags. Das war am 25. September 2025. Kurz zuvor war die Zürcherin Präsidentin der Mitte-Fraktion geworden.
Konkret fordert Yvonne Bürgin, den reglementarisch versicherbaren Lohn auf den fünffachen oberen Grenzbetrag zu beschränken. Das entspräche derzeit 453600 Franken. Heute liegt die Obergrenze beim Zehnfachen.
Eigenverantwortung statt Steuersparmodell
Bürgin schreibt in ihrer Begründung, der steuerlich anerkannte Einkauf in die berufliche Vorsorge sei ein wichtiges Instrument, um Vorsorgelücken zu schliessen und die Eigenverantwortung zu stärken. «Dieses Instrument soll jedoch seiner ursprünglichen Funktion dienen und nicht primär als Steuersparmodell für sehr hohe Einkommen wirken.»
Dass der Bundesrat dem Anliegen grundsätzlich etwas abgewinnen könnte, war absehbar. Das rief die ständerätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S) auf den Plan. Einen knappen Monat nach Bürgins Motion reichte sie an ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2025 das Postulat 25.4398 ein.
Es gibt nichts zu reflektieren
Ein Bericht soll aufzeigen, wie sich eine solche Begrenzung der freiwilligen Einkäufe in die Pensionskasse auswirken würde. Auch die Kommission hält fest, dass sich das bestehende System teilweise zu einem Instrument der Steueroptimierung entwickelt habe, das Steuerausfälle verursache, ohne den Vorsorgezweck zu stärken.
Der Ständerat gibt sich gerne als «Chambre de réflexion». Viel zu reflektieren gibt es in dieser Frage jedoch nicht.
Postulat zwecks Arbeitsbeschaffung
Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe, nach einer solchen Motion zusätzlich noch einen Bericht zu verlangen: Entweder soll das Anliegen mit einer Verzögerungstaktik ausgebremst werden – oder man unterstellt dem zuständigen Amt eine gewisse Unterbeschäftigung.
Bürgin durchschaute das Manöver des Ständerats vorerst nicht. In der Novemberausgabe 2025 sagte sie gegenüber «Schweizer Personalvorsorge», sie begrüsse das Postulat. Das BVG sei äusserst komplex, die Fragen der Kommission seien wichtig. Mit den Antworten des Bundesrats werde sich zeigen, wie Steueroptimierungen am wirksamsten reduziert werden können.
Nur knapp angenommen
In der Frühjahrssession kam die Motion schliesslich in den Nationalrat – und wurde mit 97 zu 89 Stimmen äusserst knapp angenommen.
«Die zweite Säule soll den angemessenen Lebensstandard im Alter sichern», sagte Yvonne Bürgin in der Nationalratsdebatte. «Sie ist nicht dafür gedacht, unbegrenzt hohe Einkommen steuerlich privilegiert zu versichern.»
Halbierungs-Initiative
Wenn Einkäufe in Millionenhöhe möglich seien, gehe es nicht mehr um Vorsorge, sondern um Steueroptimierung. Und dann sagte sie auch noch: Ein Postulat nütze hier wenig. Auch ohne Bericht sei klar: «Diese Motion betrifft extrem hohe Einkommen und damit eine kleine Minderheit. Für die grosse Mehrheit der Versicherten ändert sich nichts.»
Wenig überraschend war es FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt, der dagegenhielt. Es gehe hier nicht um die Begrenzung des Einkaufs in die berufliche Vorsorge, sondern es geht um die Halbierung der beruflichen Vorsorge. «Das ist eine Halbierungs-Initiative gegen die berufliche Vorsorge.»
Nur 31600 wären betroffen
Das Wortspiel in Anlehnung an die eben erst abgelehnte SRG-Initiative ist zweifellos originell, aber alles andere als treffend. Von der Halbierung der jährlichen Gebühr für die SRG hätten alle Haushalte profitiert; von einer Halbierung der maximal möglichen Einkäufe wäre nur eine kleine Minderheit betroffen – nämlich gerade mal 31600 Personen. So viele Personen erzielen ein Einkommen von über 435000 Franken. Das sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in der Nationalratsdebatte.
Zudem sagte Elisabeth Baume-Schneider im Nationalrat: «Selbst bei einer Begrenzung auf das Fünffache des oberen Grenzbetrags werden Personen mit hohen Einkommen weiterhin von einer durchaus angemessenen Vorsorge profitieren.»
Offen bleibt hingegen eine zentrale Frage: Wie stark würde der Fiskus von einer strengeren Limitierung tatsächlich profitieren? Laut Baume-Schneider fehlen dazu die notwendigen Daten bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
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Grosse Debatte für eine kleine Minderheit