«Der ASIP lehnt beide Vorschläge mit Nachdruck ab» | Schweizer Personalvorsorge
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Aus dem Bundeshaus

«Der ASIP lehnt beide Vorschläge mit Nachdruck ab»

Die Sozialkommission des Nationalrats will an den BVG-Beitragssätzen schrauben und den Sparbeginn vorverlegen.

28.01.2026
Lesezeit: 4 min

«Wir kämpfen dafür, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr benachteiligt sind, und fordern einen linearen und einheitlichen Beitragssatz für alle.»

Quizfrage: Wer hat das wann gesagt? Nun, es ist ein altes Anliegen und im vorliegenden Fall nicht wirklich ernst zu nehmen: Der Satz stammt aus einem Wahlprogramm. Es war die CVP, die inzwischen mit der BDP fusionierte und sich Mitte nennt, die diese Kampfansage im Herbst 2011 formulierte. 

Zwei neue Kommissionsinitiativen

Nun greift die nationalrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N) das Anliegen erneut auf. An ihrer ersten Sitzung des Jahres beschloss sie die Ausarbeitung zweier Kommissionsinitiativen. Sie plädiert zwar nicht für einen einheitlichen Beitragssatz, was weltfremd wäre, wohl aber für eine Reduktion von vier auf zwei Beitragssätzen. «Damit sollen die Lohnnebenkosten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesenkt und deren Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden», heisst es in der Medienmitteilung. 

Bereits in der Altersvorsorge 2020, die im September 2017 an der Urne scheiterte, sowie in der BVG-Revision 21, die vor anderthalb Jahren ebenfalls verworfen wurde, war eine Reduktion der Beitragssätze vorgesehen. In beiden Fällen wäre diese jedoch mit einer gleichzeitigen Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes einhergegangen.

Das sagt der ASIP

Tiefere Beitragssätze sind vor allem für die Übergangsgeneration ein Problem: ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner sagt es so: «Eine Reduktion der Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende führt zu massiven Leistungseinbussen für jene Versicherten, die in der derzeitigen Staffelung mit einem vergleichsweise intensiven Sparprozess in den späten Erwerbsjahren schon weit fortgeschritten sind.» 

Der ASIP lehnt deshalb den Vorschlag der SGK-N «mit Nachdruck» ab. Man könne einer heute 55-jährigen Person nicht zumuten, dass sie in den nächsten 10 Jahren nur beispielsweise 12 statt 18% des versicherten Lohns sparen und damit weniger Kapital für ihre Pensionierung anhäufen wird.

Seit über 20 Jahren ungelöst

Die Frage eines einheitlichen Beitragssatzes beschäftigt die Politik seit über zwanzig Jahren. Im Oktober 2005 wollte die CVP-Fraktion vom Bundesrat wissen, ob die Beiträge über die gesamte Beitragsdauer auf eine einheitliche Höhe festgelegt werden könnten. In einer Studie vom August 2006 kam der Bundesrat zum Schluss, «dass ein einheitlicher Gutschriftensatz angesichts der deutlichen Mehrkosten nicht zur Umsetzung empfohlen werden kann». Bei einer Kürzung der Altersgutschriften würden die über 45-Jährigen ihre Sparziele verfehlen; die Schliessung der entstehenden Lücke hätte Mehrkosten von 800 Millionen bis 2 Milliarden Franken verursacht.

Geprüft wurde damals auch ein alternatives Modell: ein einheitlicher Beitragssatz nur für neu in den Arbeitsmarkt eintretende Personen. Dies hätte jedoch bedeutet, dass die Vorsorgeeinrichtungen während rund 40 Jahren zwei Systeme parallel hätten führen müssen. Der Ansatz wurde nicht weiterverfolgt. 

Zweite Initiative: Früherer Sparbeginn

Zurück zur Gegenwart: Mit einer zweiten Initiative will die SGK-N den Sparbeginn in der 2. Säule vom 25. auf das 20. Altersjahr vorverlegen und damit ein längeres Sparen ermöglichen. Auch diesen Beschluss fasste sie am 9. Januar 2026 mit 17 zu 8 Stimmen. Auch diese Kommissionsinitiative lehnt der ASIP kategorisch ab.

«Ohne zusätzliche Anpassungen beim Koordinationsabzug oder Mindestumwandlungssatz führt dieser Vorschlag schlicht zu einem einseitigen Ausbau des Obligatoriums - nota bene, ohne dass die Finanzierung für die nach wie vor überhöhten Rentenversprechen gesichert wäre», erklärt ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner. 

Stattdessen verweist er auf pragmatische Alternativen: «Im Überobligatorium sind sowohl abgeflachte Sparbeiträge als auch ein früherer Sparbeginn schon heute möglich.» Anstatt interventionistisch am BVG-Obligatorium herumzudoktern, könnten sozialpartnerschaftlich Lösungen vereinbart werden, die den unterschiedlichen Situationen der einzelnen Pensionskassen und den zunehmend individuellen Erwerbsbiografien der Versicherten besser Rechnung tragen.

Über die beiden Kommissionsinitiativen wird als nächstes die SGK des Ständerats befinden müssen. 

Kleine Schritte statt grosse Pakete

Es ist eine Binsenwahrheit: Je mehr Elemente in ein Gesetzeswerk verpackt werden, desto grösser wird der potentielle Widerstand. Eine knappe Mehrheit der ständerätlichen SGK sieht das anders - zumindest was die Motion 25.3423 angeht: «Freibetrag nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters erhöhen.»

Gemäss Medienmitteilung vom 27. Januar 2026 soll der Bundesrat dieses Anliegen «nicht zwingend unabhängig von der Reform AHV 2030» umsetzen, wie es der Nationalrat bevorzugt. Die Motion, die am 4. April 2025 von der SGK-S eingereicht wurde, verlangt, dass der Freibetrag für selbstständig und unselbstständig Erwerbstätige nach Erreichen des Referenzalters von heute 16800 auf neu 21800 Franken pro Jahr erhöht und regelmässig an den Mischindex angepasst wird.

Zudem besteht die Möglichkeit, auf den Freibetrag zu verzichten, um mit weiteren Beiträgen die AHV-Rente aufzubessern. Diese Opting-out-Möglichkeit wurde im Rahmen der AHV21 eingeführt. 

Der Ständerat hiess die Motion in der Sommersession gut, der Nationalrat folgte in der Wintersession – allerdings mit einer Textanpassung. Er will das Anliegen losgelöst von der grossen Reform AHV 2030 rasch vorantreiben. «So sollen Verzögerungen vermieden werden», erklärte der Appenzeller Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner.

Dasselbe gilt für eine zweite, ergänzende Motion, die zusätzliche Anreize für die Weiterarbeit im Rentenalter schaffen soll. Sie zielt darauf ab, den Aufschub der AHV-Rente attraktiver und den Vorbezug weniger attraktiv zu machen.

Unterschiedliche Motive

Diese Vorstösse betreffen primär die AHV. Doch auch in der 2. Säule sind ähnliche Bestrebungen im Gang. Die Motion 25.4880 «Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge bei Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter verbessern» von FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt wurde in der Januar-Ausgabe der Schweizer Personalvorsorge ausführlich besprochen. 

Ein wesentlicher Unterschied gibts noch: Die beiden AHV-Motionen haben ihren Ursprung in der Motion 23.3596 von FDP-Nationalrat Damian Müller: «Massnahmenpaket zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels durch die Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit nach dem ordentlichen Rentenalter».

Doch Andri Silberschmidt hat einen anderen Beweggrund: Ihm geht es primär darum, im Interesse der Versicherten Hürden abzubauen – für all jene, die länger im Erwerbsleben bleiben möchten.