3 statt 1 bei der Weiterarbeit im Rentenalter | Schweizer Personalvorsorge
Schliessen
Weiterversicherung BVG

3 statt 1 bei der Weiterarbeit im Rentenalter

Wäre die Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge als Produkt im Supermarkt zu haben, würde sie zweifellos das Etikett “Profitieren Sie dreifach” erhalten. In der Tat: Wer im Rentenalter arbeitet und weiter bei der Pensionskasse versichert ist, profitiert dreifach.

19.11.2025
Lesezeit: 3 min

Erstens verzinst die Pensionskasse das vorhandene Altersguthaben weiter und garantiert das Geld, schlimmstenfalls auch bei Börseneinbrüchen. Zweitens wird, wenn die Bedingungen erfüllt sind, das Altersguthaben weiterhin mit Sparbeiträgen vergrössert. Dazu muss allerdings die Weiterversicherung gemäss Artikel 33b BVG im Reglement vorgesehen sein und die versicherte Person die weitere Versicherung ausdrücklich wünschen. Drittens verbessert sich mit zunehmendem Alter in der Regel der Umwandlungssatz.

Jeder dieser Hebel zahlt sich bereits für sich genommen aus. Ein weniger offensichtlicher Glückstreffer ist, dass sich diese Vorteile gegenseitig sogar verstärken. Wer so weiterarbeitet, vergrössert sein Guthaben, erhält darauf zusätzlichen Zins und kann dank höherem Umwandlungssatz seine Rente aufstocken. Damit lohnt sich die Weiterarbeit tatsächlich dreifach – zusätzlich zur Wirkung in der AHV und dem ausbezahlten Rentner-Lohn. Bei solch einem Angebot würden Marketing-Profis im Supermarkt vor Freude wohl an die Decke springen.

 

Trotz all dieser Vorzüge ist die Weiterversicherung im Alltag der Schweizer Pensionskassen leider noch eher selten anzutreffen. Die Hauptgründe dafür dürften sein, dass sie nicht obligatorisch und oft unbekannt ist.

Trotz all dieser Vorzüge ist die Weiterversicherung im Alltag der Schweizer Pensionskassen leider noch eher selten anzutreffen. Die Hauptgründe dafür dürften sein, dass sie nicht obligatorisch und oft unbekannt ist. Viele Versicherte, die im Rentenalter weiterhin arbeitstätig sind, lassen ihr bisheriges Altersguthaben daher einfach bei der Pensionskasse stehen, ohne es weiter aufzubauen, oder beziehen bereits eine Rente. Geschieht dies aus finanziellen Überlegungen, ist es nachvollziehbar. Geschieht dies aber aus Unwissen, ist es ein vergleichsweise teures Versäumnis, das höhere Renten aus der zweiten Säule verhindert. Diese Wissenslücke können Pensionskassen und Arbeitgeber mit einer gezielten Information schliessen.

Einer lukrativen Weiterversicherung stehen daneben auch administrative Hürden im Weg. Geht die gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die Pensionskasse vergessen oder werden die daraus entstehenden Konsequenzen falsch eingeschätzt, bleibt die Tür zur Weiterversicherung verriegelt. Abhilfe könnte ein cleverer Öffnungsmechanismus schaffen: Würde die Weiterversicherung bei einer Arbeitstätigkeit im Rentenalter automatisch angenommen, müsste die versicherte Person nur dann handeln, wenn sie von dieser Option keinen Gebrauch machen will. Da es gute Gründe für einen Ausschluss geben kann, müsste der Ausschluss zweifellos bestehen blieben.

Noch grösser sind die Erschwernisse im Vorsorgealltag in jenen Fällen, bei denen die Weiterversicherung nicht unmittelbar an die bisherige Arbeitstätigkeit geknüpft ist, sondern beispielsweise nach einem Unterbruch oder gar bei einem anderen Arbeitgeber erfolgt. In den Gesetzen ist eine Übertragung der Altersguthaben auf eine andere Vorsorgeeinrichtung nach dem Rentenalter schlicht nicht geregelt. Gleiches gilt für den Eintritt in die bisherige oder eine neue Vorsorgeeinrichtung. Wer also pensioniert wird und später noch einmal einige Zeit beim gleichen oder einem neuen Arbeitgeber erwerbstätig sein möchte, geht leer aus.

Alle diese Hürden liessen sich mit wenigen Federstrichen in den Gesetzen aus dem Weg räumen. Genau das bezweckt der ASIP mit Vorschlägen, die er bereits in der BVG-Kommission platziert hat. Meint es der Bundesrat mit seiner Förderung der Weiterarbeit ernst, die er ihm Rahmen der Reform «AHV 2030» aufs Parkett gebracht hat, müssten die ASIP-Forderungen eigentlich ein Selbstläufer sein. Ganz ohne überschwängliches Marketing.