Trotz all dieser Vorzüge ist die Weiterversicherung im Alltag der Schweizer Pensionskassen leider noch eher selten anzutreffen. Die Hauptgründe dafür dürften sein, dass sie nicht obligatorisch und oft unbekannt ist. Viele Versicherte, die im Rentenalter weiterhin arbeitstätig sind, lassen ihr bisheriges Altersguthaben daher einfach bei der Pensionskasse stehen, ohne es weiter aufzubauen, oder beziehen bereits eine Rente. Geschieht dies aus finanziellen Überlegungen, ist es nachvollziehbar. Geschieht dies aber aus Unwissen, ist es ein vergleichsweise teures Versäumnis, das höhere Renten aus der zweiten Säule verhindert. Diese Wissenslücke können Pensionskassen und Arbeitgeber mit einer gezielten Information schliessen.
Einer lukrativen Weiterversicherung stehen daneben auch administrative Hürden im Weg. Geht die gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die Pensionskasse vergessen oder werden die daraus entstehenden Konsequenzen falsch eingeschätzt, bleibt die Tür zur Weiterversicherung verriegelt. Abhilfe könnte ein cleverer Öffnungsmechanismus schaffen: Würde die Weiterversicherung bei einer Arbeitstätigkeit im Rentenalter automatisch angenommen, müsste die versicherte Person nur dann handeln, wenn sie von dieser Option keinen Gebrauch machen will. Da es gute Gründe für einen Ausschluss geben kann, müsste der Ausschluss zweifellos bestehen blieben.
3 statt 1 bei der Weiterarbeit im Rentenalter