Die Anleitung zur risikobasierten Aufsicht ist eine Gratwanderung
Per Anfang 2026 trat die Weisung W – 01/2025 der OAK BV in Kraft, mit der die Behörde eine risikoorientierte Aufsicht zur Norm gemacht hat. In der Mitteilung M – 01/2025 konkretisiert sie nun, was sie sich darunter vorstellt. Trotz sehr genauen Angaben ist die Regulierung nicht praxistauglich.
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