Inhaltsverzeichnis der aktuellen «Schweizer Personalvorsorge»
Schweizer Personalvorsorge 05·13
Editorial
Keine gläsernen Versicherten
Judith Yenigün-Fischer
Wir hinterlassen ständig und oft unbewusst Spuren und Daten in unserem Leben: beim Einkaufen, beim Telefonieren, im Internet, bei Versicherungen, am Arbeitsplatz, daheim und im öffentlichen Raum. Der technische Fortschritt und die globalisierte Welt machen es möglich, dass immer grössere Datenmengen leichter erfasst, gespeichert und weitergegeben werden können. Und es wird immer schwieriger für uns, einen Überblick darüber zu haben, wer welche Daten sammelt, speichert und weitergibt.
Damit wir nicht zu gläsernen Menschen in einem Überwachungsstaat wie in George Orwells Roman 1984 werden, schützt Art. 13 der Bundesverfassung unsere Privatsphäre: «Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.»
Seit Sommer 1993 ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft, das die Persönlichkeit und Grundrechte von Personen, von denen Daten bearbeitet werden, schützt. Als besonders schützenswerte Personendaten gelten Daten über die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten, die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit, Massnahmen der sozialen Hilfe sowie administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen.
Die Führung der Vorsorgeeinrichtungen muss sicherstellen, dass niemand Zugang zu Personendaten hat, die sie oder er zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht benötigt. Dies gilt auch für den Datenaustausch mit dem Arbeitgeber. Der Akzentteil dieser Ausgabe informiert ausführlich darüber, was in der beruflichen Vorsorge bei der Erfassung, Bearbeitung und Weiterleitung von Personendaten beachtet werden muss.


