Die 3. Säule – Selbstvorsorge (Gebundene und freie Vorsorge)

Zweck

Die dritte Säule deckt individuelle Bedürfnisse in Ergänzung zur ersten und zweiten Säule (Erhalten des Lebensstandards, vorzeitige Pensionierung etc.). Im Rahmen der dritten Säule der Vorsorge sollen das individuelle Sparen und die Bildung von Eigentum gefördert werden.


 

Säule 3a: Gebundene Vorsorge (BVG/BVV3)

Versicherte Personen 

Arbeitnerhmer/-innen und Selbständigerwerbende können sich freiwillig einer Versicherungseinrichtung oder einer Bankstiftung anschliessen. Die gebundene Vorsorge ist auf die in der Schweiz wohnhaften und steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit beschränkt. 

Träger 

Bei den Versicherungen können Vorsorgepolicen und bei den eigens für diesen Zweck von Banken errichteten Stiftungen können Vorsorgekonti errichtet werden, wobei vielfach die Möglichkeit der Vermögensanlage bei Anlagestiftungen oder Anlagefonds besteht. 

Finanzierung / Beiträge 

Die Finanzierung von Vorsorgeversicherungen erfolgt durch periodische oder einmalige Prämienzahlungen. Vorsorgekonti werden durch Einlagen des Kontoinhabers gespiesen. Die einbezahlten Beiträge bzw. Vermögensanlagen dienen ausschliesslich und unwiderruflich der persönlichen Vorsorge.

Steuerprivileg

Die Säule 3a geniesst ein steuerliches Privileg. Die aktuellen Grenzbeträge sind im folgendem PDF einzusehen: 
Masszahlen der beruflichen Vorsorge (PDF, 115Kb) 

Leistungen 

Die Versicherungsleistungen (Alterskapital, Altersrenten, Todesfallkapital, Hinterlassenenrenten, Invalidenrenten) können nach Bedarf gewählt und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten frei kombiniert werden. Sie sind im Versicherungsvertrag festgehalten und umfassen betragsmässig die gewählten Kapital- oder Rentenleistungen im Erlebens- oder Todesfall sowie evtl. bei Erwerbsunfähigkeit. 


 

Säule 3b: Freie Vorsorge

Die freie Vorsorge überlässt es den Privaten, sowohl ihr Leistungsziel (inklusive Anspruchsvoraussetzungen) zu bestimmen als auch für die entsprechende Finanzierung zu sorgen. Allerdings haben der Bund und die Kantone den Auftrag, mit den Mitteln der Eigentums- und Fiskalpolitik die Selbstvorsorge der Privaten zu fördern. Private Ersparnisse, Wohneigentum und Lebensversicherungen sollen die Erfüllung individueller Bedürfnisse im Alter ermöglichen.