Die 1. Säule – Existenzsicherung (AHV, IV, EL)

Staatliche Vorsorge in Form der obligatorischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (inkl. Ergänzungsleistugen zur AHV / IV)

Die Renten der AHV/IV sollen eine sichere Existenz gewährleisten, d.h. sie sollen den absolut notwendigen Lebensbedarf decken. Menschen die mit den ihnen zustehenden Renten und aus ihrem Vermögen den Unterhalt nicht bestreiten können, haben Anrecht auf Ergänzungsleistungen.Versichert ist die ganze Wohnbevölkerung, also Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und sogar Nichterwerbstätige. Beim Vollzug sind nicht nur staatliche Organe, sondern auch die Verbände (Verbandsausgleichskassen) miteinbezogen. Für Arbeitnehmer/innen werden die AHV/IV-Beiträge paritätisch durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in entrichtet. Die Beitragspflicht ist bei den Erwerbstätigen nicht auf eine gewisse Einkommenshöhe beschränkt, sondern offen; die Nichterwerbstätigen entrichten Beiträge aufgrund des Lebensstandards. Die Renten hingegen, welche infolge Alter, Krankheit oder Unfall ausgerichtet werden, sind nach oben begrenzt, eine Mindestleistung ist garantiert. Die Finanzierung erfolgt nach dem Ausgaben-Umlageverfahren, d.h. die in einer Periode eingenommenen Beiträge werden während derselben wieder als Renten ausgerichtet (ein Ausgleichsfonds mit einem Jahresbetreffnis der zu entrichtenden Renten dient als Sicherheit). Somit beruht das Versicherungsobligatorium auf dem Solidaritätsgedanken: Ein Generationenvertrag verpflichtet die aktive Bevölkerung, Leistungen für Betagte, Hinterbliebene und Invalide laufend zu erbringen.

Quelle: Leitfaden schweizerische Sozialversicherung, Gertrud E. Bollier, 9. Auflage 2005