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Versicherungszweige

AHV - Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die AHV ist die eigentliche Volksversicherung für die Risiken Alter und Tod. Ihr sind grundsätzlich alle in der Schweiz wohnhaften Personen unterstellt.

Weitere Informationen zur AHV stellen die Internetseiten des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) sowie die Ausgleichskassen bereit.

IV - Invalidenversicherung

Die IV versichert grundsätzlich alle in der Schweiz wohnhaften Personen gegen das Risiko Invalidität. Zusammen mit der AHV sowie den Ergänzungsleistungen bildet die IV die existenzsichernde 1. Säule des schweizerischen Sozialversicheurngssystems (siehe dazu 3-Säulen-Konzept).

Weitere Informationen zur AHV stellen die Internetseiten des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) sowie die Ausgleichskassen bereit.

bV - berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge versicherte die Risiken Alter, Tod und Invalidität von Erwerbstätigen.

Weitere Informationen unter Grundlagen der beruflichen Vorsorge.

EO und MSV - Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsversicherung

Die Erwerbsersatzordnung und die Mutterschaftsversicherung erstatten der Erwerbsausfall, der durch Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst respektive durch den Mutterschaftsurlaub entsteht.

Weitere Informationen offeriert das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

ALV - Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung garantiert ein Ersatzeinkommen bei Arbeitslosigkeit oder unterstütz Unternehmen in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten durch die Kurzarbeitsentschädigung. Zudem finanziert sie arbeitsmarktliche Massnahmen zur Reintegration.

Weitere Informationen zur ALV stellt die Internetseite des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) zur Verfügung.

UV - Unfallversicherung

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zwingend der Betriebsunfallversicherung unterstellt. Sie kommt für die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten auf.
Nichtbetriebsunfälle sind zwingend ab einer Wochenarbeitszeit von 8 Stunden ebenfalls durch den Arbeitgeber zu versichern. Nichterwerbstätige können sich freiwillig gegen die Folgen von Unfällen versichern.

Weitere Informationen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

KV - Krankenversicherung

Der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen unterstellt. Krankentaggeldversicherungen sind freiwillig und sichern quasi die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Weitere Informationen:
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Die Schweizer Krankenversicherer Santésuisse

Familienzulagen

Die Familienzulagen unterstützen Familien finianziell. 

Weitere Informationen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Militärversicherung

Die Militärversicherung deckt Folgen von Unfällen und Krankheiten, die im Zusammenhang mit dem Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst entstehen.

Weitere Informationen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist keine Sozialversicherung im eigentlichen Sinn. Dennoch leistet Sie einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit in der Schweiz. Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen (ausgenommen die Ergänzungsleistungen) wird sie nicht durch Beiträge, sondern ausschliesslich durch Steuereinnahmen finanziert.

Informationen zur Sozialhilfe stellt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zur Verfügung.